Vergleich AG und GmbH – Das sind die Unterschiede

Du möchtest ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandeln? Doch was ist die richtige Rechtsform? Eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

Die Unterschiede zwischen AG und GmbH fallen gross aus. Beide Formen einer Kapitalgesellschaft haben ihre Vor- und Nachteile. In den meisten Fällen werden diese Fakten gegeneinander aufgezählt – gerade auf vielen Internetseiten. Dennoch liefern sie nicht die Antwort auf die Frage: Was ist für dich als Unternehmer am besten? Und was hat das für eine Auswirkung auf betriebswirtschaftliche Aspekte wie zum Beispiel auf deinen Umsatz oder auf dein Marketing.

Ich möchte Dir also nicht nur zeigen, worin die Unterschiede zwischen AG und GmbH liegen. Als Schweizer Treuhänder möchte ich Dich auch dabei unterstützen, die richtige Wahl zu treffen. Viele Informationen kannst Du bereits in meinem YouTube-Video zur Frage AG oder GmbH? sehen.

Warum Kapitalgesellschaft und keine Einzelfirma?

Die Einzelfirma ist in der Schweiz eine beliebte Rechtsform. Im Vergleich mit AG und GmbH ist für eine Einzelfirma kein Mindestkapital bzw. keine Sacheinlage zur Gründung erforderlich. Das bedeutet nicht, dass du für die Einzelfirma kein Kapital brauchst, denn du brauchst ja sowieso Geld, um dein Unternehmen am Anfang anzukurbeln. Bei der Einzelfirma gibt es jedoch keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert.

Der grösste Nachteil einer Einzelfirma ist jedoch der Verlust der Kontrolle über die Steuersituation. Im Unterschied zur AG und GmbH (Gesetz) fliesst der gesamte Gewinn der Einzelfirma direkt in dein privates Einkommen. Der Gewinn wird also mit der Einkommenssteuer versteuert. Dazu kommen auch noch Abgaben an die Sozialversicherungen und am Ende kann es passieren, dass dir nur noch etwa die Hälfte vom Gewinn übrigbleibt.

Das heisst aber zugleich auch, dass Du weniger Kontrolle über das Wachstum Deiner Firma hast. Als Gesellschafter einer GmbH oder AG kannst Du Dein Gehalt selbst wählen und kannst auch entscheiden, wie viel Gewinn du dir ausschütten willst. Da die Gewinnsteuer in der Firma meistens tiefer ist als die Einkommenssteuer, kannst du somit auch in den ersten Jahren dafür sorgen, dass du möglichst wenig von deinem Geld verlierst. Dieses kannst du dann wiederum dafür einsetzen dein Unternehmenswachstum anzukurbeln.

Henrik Telepskis Tipp:

Wenn Du Dein Gehalt selbst wählen kannst, bleibt Deinem Unternehmen mehr vom Gewinn übrig. Dieses Kannst Du etwa in Wachstumsmassnahmen wie Personal oder Marketing investieren. Bei der Einzelfirma geht sehr viel Geld durch die (Einkommen-)Steuer verloren. Daher ist es oftmals von Vorteil, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.

Unterschiede bei AG und GmbH zur Unternehmensgründung

Zu den ersten grossen Unterschieden zwischen GmbH und AG liegen bei der Kapitaleinlage. Zur Gründung einer GmbH benötigst Du mindestens 20’000 CHF. Diese kannst Du auch als Sacheinlage (z.B. ein Auto oder Apparate und Equipment) hinterlegen.

Die Gründung einer AG erfordert bereits ein Mindestkapital von 100’000 CHF. Davon müssen mindestens 50’000 CHF auf ein Sperrkonto eingezahlt (liberiert) werden. Doch Vorsicht, auch die 2. Hälfte der 50’000 CHF kann jederzeit nachgefordert werden, wenn du andere Beteiligte wie zum Beispiel Investoren hast! Wenn du das Geld nicht kurzfristig einbringen kannst, kann das Deine AG in finanzielle Bedrängnis bringen.

Diese Unterschiede zwischen AG und GmbH zeigen bereits, dass dein Verfügbares Geld eine wichtige Rolle spielt. Kannst Du das Kapital für eine AG nicht erbringen, spricht vieles dafür, dass du mit einer GmbH beginnst.

Henrik Telepskis Tipp:

Es ist auch gegenüber Geschäftspartnern bei der AG besser, mehr Kapital einzubringen. Das zeugt von mehr Commitment, Deinem Vertrauen an das Unternehmen. Aus einem ähnlichen Grund rate ich Dir auch von der Gründung einer GmbH per Sacheinlage ab. Dies zeigt öffentlich im Handelsregister, dass Du kein bares Kapital bei der Gründung zur Verfügung hattest und das kann unprofessionell wirken.

Anonymität der Geschäftspartner bei einer AG

Einer der weiteren grossen Unterschiede zwischen AG und GmbH findet sich bei der Anonymität aller Beteiligten. Bei der GmbH ist es eine Verpflichtung, dass sämtliche Anteilseigner im öffentlich einsehbaren Handelsregister eingetragen werden müssen.

Bei einer AG ist diese Eintragung wie bei den Geschäftsführern einer GmbH nicht der Fall. Hier muss lediglich der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer notariell beurkundet im Handelsregister eingetragen sein. Die reestlichen Anteilshaber und Investoren sind nach aussen hin theoretisch unsichtbar.

Sie sind nur theoretisch unsichtbar, da sie zwar nicht im Handelsregister, sondern etwa im Aktienregister eingetragen werden müssen. Einsicht hat hier beispielsweise die Steuerverwaltung.

Die Anonymität deiner Investoren macht eine Investition in Dein Unternehmen attraktiver. Durch eine AG werden mehr Geschäftspartner bereit sein, in Deine Firma zu investieren. Konkurrenten Deiner Investoren wissen beispielsweise nicht, dass sie in Deine Firma investiert haben. Und das ist einer der wichtigsten Unterschiede, der zwischen der AG und der GmbH liegt. 

Verkauf des Unternehmens

Kleinere Unterschiede zwischen AG und GmbH finden sich beim Verkauf des Unternehmens oder von Anteilen. Beides verhält sich im Vorgehen sehr ähnlich. Allerdings muss der Verkauf von Unternehmensanteilen bei der AG nicht im Handelsregister publiziert werden, da wie gesagt nicht alle Beteiligten aufgeführt werden müssen.

Da bei der AG die Anonymität gegeben ist, werden sich hier deutlich mehr potentielle Käufer finden. Wenn Du ausserdem planst, mit Deinem Unternehmen an die Börse zu gehen, solltest Du ebenfalls die AG wählen. 

Henrik Telepskis Tipp:

Potentiell bringt Dir mit Blick auf Investoren die AG deutlich mehr Prestige. Das kann, muss aber nicht dazu führen, dass Du mehr Umsatz machst. Viele Kunden informieren sich im Handelsregister oder im Impressum, ob eine AG vorliegt. Da ein höherer Umsatz zugleich auch Deinen Unternehmenswert steigert, wird auch der Verkauf von Anteilen tendenziell ertragreicher.

Noch Fragen? Wir sind für Dich da!

Die Unterschiede zwischen AG und GmbH fallen aufgrund der strengen Gesetze sehr vielfältig aus. Wichtig ist, dass Du mit einer Kapitalgesellschaft im Vergleich zur Einzelfirma deutlich flexibler sein kannst, was deine Steuersituation angeht.

Mit Blick auf Ansehen und Anonymität ist die AG in den meisten Fällen eine sehr gute Wahl für Dich. Hier lassen sich leichter Investoren finden und auch der Verkauf von Anteilen ist einfacher. Fehlt das Kapital für die Gründung einer AG, solltest Du mit dem Gedanken spielen, eine GmbH zu gründen.

Solltest Du weitere Fragen über die Unterschiede zwischen AG und GmbH haben, lasse Dich von Deinem Treuhänder beraten. Wenn Du möchtest, kannst Du gerne bei meinem Team und mir ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. 

Weitere Tipps rund um das Schweizer Steuerrecht findest Du auf meinem Youtube-Kanal oder unserem firmeneigenen Blog.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer AG und GmbH?

Eine AG und eine GmbH unterscheiden sich in der Schweiz vor allem beim Mindestkapital und bei den Regelungen für die Aktionäre, sowie der Anonymität der Beteiligten.

Warum gibt es so viele AGs in der Schweiz?

Die Rechtsform der AG ist flexibel und ermöglicht es Unternehmern, leichter Kapital von Investoren zu sammeln und diese Firmenform hat auch einen gewissen Prestige-Charakter. Darum gibt es viele AGs in der Schweiz. Außerdem ist es für viele Geschäftsleute attraktiv, dass sie gegenüber dem öffentlichen Handelsregister anonym bleiben.

Für wen lohnt sich die Gründung einer AG?

Wer einen grösseren Kapitalbedarf hat und viele Investoren ansprechen möchte, für den eignet sich die Gründung einer AG. Die Struktur einer AG bietet eine grössere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Auch der Handel mit Unternehmensanteilen ist deutlich einfacher.