Die Welt der Kryptowährungen ist faszinierend und oft verwirrend, insbesondere wenn es um die steuerlichen Aspekte geht. In diesem Beitrag schauen wir uns ein spezielles Szenario an: Die Übertragung von privaten Bitcoins in eine GmbH und die Wiederherausnahme.
Wir untersuchen, ob diese Strategie als Steuerumgehung angesehen werden kann und welche Konsequenzen das für Sie als Unternehmer in der Schweiz haben könnte. Ob du bereits in Bitcoins investierst oder noch am Anfang stehst, diese Informationen können dir helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und potentielle steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Die Rolle des Steuerrechts bei Bitcoin-Transfers
Hält man Kryptowährungen im Privatvermögen, dann sind die Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, während Verluste nicht abgezogen werden können. Im Geschäftsvermögen funktioniert das gegenteilig dazu: Verluste aus Kryptowährungen, die aus dem Geschäftsvermögen resultieren, können grundsätzlich mit Gewinnen aus dem Unternehmen verrechnet werden, jedoch werden Gewinne auch besteuert.
Falls man beispielsweise private Kryptowährungen zu Zeiten eines «Bitcoin-Highs» an die GmbH verkaufen und dann bei einem «Crash» wieder ins Privatvermögen übertragen würde, könnte man theoretisch die beiden Steuersysteme kombinieren und «das Beste von beiden Welten» nutzen. Aber ist so ein Vorgehen überhaupt legal? In Realität kann ein solches Vorgehen direkt zu einer Steuerumgehung führen, welche gravierende Steuerkonsequenzen mit sich bringen würde.
Unterscheidung zwischen Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
Bevor wir weiter auf die Steuerumgehung eingehen, ist es wichtig, diese von der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung abzugrenzen. Die Steuerhinterziehung ist ein strafbares Delikt, während die Steuerumgehung in der Schweiz grundsätzlich strafrechtlich nicht verfolgt, aber nachträglich besteuert werden kann. Die Steuervermeidung ist ein legaler Vorgang, der die Nutzung aller möglichen legalen Mechanismen zur Minimierung der Steuerlast umfasst.
Kriterien des Bundesgerichts für die Feststellung einer Steuerumgehung
Das Bundesgericht der Schweiz hat Kriterien festgelegt, um zu bestimmen, ob eine Steuerumgehung vorliegt. Bei der Übertragung von Bitcoins zwischen Privatem und Geschäftsvermögen und wieder Herausnahme, kann es ein Signal für eine Steuerumgehung sein, wenn solche Transaktionen ausschliesslich zur Steuerersparnis und nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Wenn diese Transaktionen zu einer Steuerersparnis führen, kann dies dazu führen, dass die Steuerverwaltung von einer Steuerumgehung ausgeht.
Konsequenzen einer Steuerumgehung
Eine Steuerumgehung kann Unternehmer teuer zu stehen kommen. Obwohl die Beweislast bei der Steuerverwaltung liegt, kann diese in der Realität leicht nachweisen, dass eine Steuerumgehung vorliegt. In solchen Fällen kann eine Nachsteuer erhoben werden. Darüber hinaus kann die Tatsache, dass das Finanzamt weiss, dass ein Unternehmer versucht hat, Steuern zu umgehen, dazu führen, dass alle finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens genauer unter die Lupe genommen werden und weitere Konsequenzen folgen.
Schlussfolgerung und Empfehlungen
Die Strategie, Bitcoins zwischen dem privaten und dem Geschäftsvermögen hin und her zu transferieren, ist also keine sinnvolle Strategie, um Steuern zu optimieren, da diese als Steuerumgehung gewertet werden kann und zu einer Nachbesteuerung führen kann.
FAQs
Kann ich meine privaten Bitcoins in meine GmbH einbringen?
Ja, es ist möglich, private Bitcoins in die eigene GmbH einzubringen. Allerdings müssen die potenziellen steuerlichen Konsequenzen entsprechend berücksichtigt werden.
Kann die Übertragung von Bitcoins zwischen meinem privaten Vermögen und meiner GmbH als Steuerumgehung betrachtet werden?
Ja, wenn solche Transaktionen ausschliesslich zur Steuereinsparung und nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden, kann dies als Steuerumgehung betrachtet werden.
Was sind die Konsequenzen einer Steuerumgehung in der Schweiz?
In der Schweiz kann eine Steuerumgehung zu einer Nachbesteuerung führen. Darüber hinaus kann das Finanzamt alle finanziellen Angelegenheiten des Unternehmers genauer unter die Lupe nehmen und weitere negative Konsequenzen mit sich bringen.
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