Achtung, digitale Unternehmen: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Möglicherweise hast du dich bereits mit dem Gedanken auseinandergesetzt: Du möchtest dein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umwandeln. Insbesondere für digitale Unternehmen in der Schweiz ist es ratsam, schnellstmöglich von einer Einzelfirma in eine GmbH zu wechseln.

Doch was ist die beste Option für dein Unternehmen? GmbH oder Einzelfirma? Wir von der Telepski Treuhand empfehlen dir grundsätzlich eine Umwandlung in eine GmbH, da eine GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen deutlich mehr Steuer-Vorteile hat.

Warum das so ist und du, solltest du ein digitales Unternehmen haben, sofort davon Gebrauch machen solltest, möchten wir dir jetzt erklären.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehr Vorteile gegenüber Einzelunternehmen
  • Geld- und Steuerfluss kann durch GmbH reguliert werden
  • Wachstum kann für Einzelunternehmen zum Problem werden
  • Starkes Wachstum bei Digitalunternehmen nur mit GmbH realisierbar
  • Übereilte Umwandlung kann Folgen bis zur Privatinsolvenz nach sich ziehen
  • Mit kompetenter Beratung Zeit und Geld sparen

Warum Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?

Zunächst einmal, was ist eine GmbH eigentlich? Bei einer GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das heisst, die Haftung der Gesellschafter ist auf das Kapital des Unternehmens beschränkt. Sie selbst haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Das heisst, bei der Rechtsform einer GmbH entsteht eine neue Persönlichkeit. Als Einzelunternehmer haftest du für deine Firma, du bist also als natürliche Person darin tätig. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Form einer juristischen Rechtspersönlichkeit. Auf diese Art und Weise kann man die Haftung der Gesellschafter auf ein Minimum beschränken.

Mit GmbH Geldfluss und Steuern regulieren

Für dich bedeutet das, dass du in einer GmbH «angestellt» bist. Bei einer Einzelfirma bist du «selbständig erwerbstätig». Du beziehst bei einer GmbH einen Lohn oder erhältst Gewinnausschüttungen (Dividenden), kannst aber als Geschäftsführer auch auf eine Auszahlung freiwillig verzichten. Der Gewinn bleibt dann im Unternehmen.

Zum Vergleich: Bist du Besitzer einer Einzelfirma, so ist dein privates Einkommen gleich dem Gewinn, welchen du mit deinem Unternehmen erzielst. Du musst alles regulär beim Finanzamt als Einkommen und mit den Sozialbeiträgen der AHV abrechnen. Unter Umständen verlierst du so bis zur Hälfte deines Gewinns.
Bei einer GmbH gilt vor allem das als privates Einkommen, was du auch tatsächlich aus deinem Unternehmen rausnimmst. Du hast also eine viel grössere Kontrolle über den Geldfluss innerhalb deiner Firma. Das Gleiche gilt auch für deine private Steuersituation und die des Unternehmens.

Steuern sparen als digitales Unternehmen in der Schweiz
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln

Weitere Vorteile einer GmbH gegenüber Einzelunternehmen

Dazu bringt die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH weitere Vorteile mit sich. Solltest du eines Tages mit dem Gedanken an einen Unternehmensverkauf, Anteilen davon oder die Einbindung neuer Geschäftspartner spielen, ist das mit einer GmbH wesentlich einfacher umzusetzen. Zugleich ist dein Auftreten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern deutlich seriöser.

Starkes Wachstum und die Folgen

Wie du siehst, lohnt es sich, eine Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln. Selbst, wenn es sich um eine Mini-GmbH handelt. Es lohnt sich in der Regel nur dann nicht, wenn du ein Hobby betreibst, ohne jegliche Gewinnabsicht.

Doch warum sollten Unternehmer, insbesondere als eingetragener Kaufmann mit einem Digitalunternehmen, ihre Einzelfirma in eine GmbH umwandeln? Das ist ganz einfach erklärt, denn das Stichwort heisst Wachstum!

Mehr Geld für Investitionen dank GmbH

Wenn du mit deiner Firma expandieren möchtest, so wirst du auch mehr Umsatz generieren. Den Gewinn wirst du als Einzelunternehmer zu hohen Abgaben als privates Einkommen abrechnen müssen, anstatt mehr Gelder in weiteres Wachstum investieren zu können. Du kannst dieser Einschränkung nur Herr werden, wenn du deine Einzelfirma in eine GmbH umwandelst.

Exponentielles Wachstum bei digitalen Unternehmen

Dass sich Digitalunternehmen in der Schweiz in eine GmbH umwandeln, ist in der Schweiz noch wichtiger, da hier praktisch «über Nacht» das Wachstum exponentiell «an die Decke schiessen» kann. Ist deine digitale Firma ein Einzelunternehmen, so werden sich deine privaten Steuersätze durch Steuerprogression und Sozialabgaben genauso nach oben bewegen.

Was ist Steuerprogression?
Bei der Steuerprogression steigt der Steuersatz mit zunehmendem zu zahlenden Steuerbetrag. Für dein privates Einkommen heisst das, je mehr du mit deinem Einzelunternehmen verdienst, umso höher wird auch der Prozentsatz, den du versteuern musst.

Digitalunternehmen haben weitaus mehr Hebel

Das Umsatzpotenzial und der Verdienst von Digitalunternehmen ist deutlich höher, da viele Prozesse automatisiert und systematisiert werden können. Es gibt online unzählige Hebel, die genutzt werden können, um Kunden zu generieren und Mitarbeiter zu gewinnen. YouTube-Kanal, Social-Media-Marketing und Werbung über Google oder Facebook-Ads sind nur ein paar Beispiele.

Expertentipp:
Mit dem Umsatz steigt auch der Wert deiner Firma. Je länger du mit der Umwandlung von einem Einzelunternehmen in eine GmbH wartest, umso teurer kann das Ganze werden. Gerade bei einem Digitalunternehmen solltest du den Schritt möglichst schnell gehen.

Wie die Einzelfirma in eine GmbH umwandeln?

Doch wie kannst du jetzt deine Einzelfirma in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umwandeln? Damit es zu keinen Fehlern kommt, sollte der Schritt gut im Voraus geplant sein. Ausserdem solltest du stets im Hinterkopf behalten, dass dieser Schritt etwas Zeit in Anspruch nehmen wird

Neugründung einer GmbH benötigt Stammkapital

Für eine Neugründung einer GmbH und die Eintragung im Handelsregister fordert das Schweizer Gesetz ein Stammkapital von 20’000 CHF Einlage als Sicherheit. Dieser Betrag kann auch über eine Sacheinlage abgedeckt werden, welche über die Vermögenswerte deines Einzelunternehmens, wie z.B. Immobilien oder Dienstwagen, eingebracht werden können.

Solltest du mit Sacheinlagen das Stammkapital von 20’000 CHF nicht erreichen können, musst du den offenen Betrag bei der Gründung der GmbH in bar hinterlegen. Dein Einzelunternehmen sollte bei der Umwandlung in eine GmbH nicht verschuldet sein.

Vorgehen bei Umwandlung: Treuhand, Notar, Revisor und Jahresabschluss

Bevor es losgehen kann, muss zunächst ein Notar die Gründungsunterlagen vorbereiten. Dazu zählen etwa ein notariell beglaubigter Gründungsbericht, Sacheinlageverträge bzw. Übernahmevertrag und Statuten. Ausserdem benötigst du einen Jahresabschluss, der nicht älter sein darf als sechs Monate. 

Expertentipp:
Melde dein Einzelunternehmen zum 31. Dezember ab und gibt beim Handelsregister den 1. Januar als Gründungsdatum für deine GmbH an. Wählst du jeweils ein Datum während eines laufenden Jahres, musst du für deine Einzelfirma und deine GmbH je einen Jahresabschluss erstellen!

Für die Umwandlung benötigst du einen Jahresabschluss, der nicht älter ist als sechs Monate. Wenn die Frist knapp wird, kannst du sie mit einem Zwischenabschluss noch einmal um sechs Monate verlängern. Das verursacht aber Extrakosten und ist nicht nötig, wenn du dich gut beraten lässt und wenn der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt wird.

Mit der Abgabe des Jahresabschlusses benötigst du die Prüfbestätigung von einem Revisor, also von einem offiziellen Prüfer. Der Revisor untersucht auch, welche Vermögenswerte und welche Schulden aus dem Einzelunternehmen mit in deine neue GmbH übernommen werden.

Hast du das alles zusammen und notariell beurkundet, erfolgt der Eintrag deines Unternehmens im Schweizer Handelsregister als eine GmbH.

Treuhand, Notar, Revisor und Jahresabschluss

Achtung: Nicht übereilt handeln!

Du hast sicherlich bemerkt, dass der ganze Prozess der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Du solltest dir diese Zeit auch nehmen, damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt. Mit einem Treuhänder wie Telepski Treuhand kann der ganze Prozess schneller und steuerlich auf der sicheren Seite ablaufen.

Wer doch übereilt handelt, kann sich selbst vernichten

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die schneller ist, von der wir dir aber dringend abraten. Doch möchten wir diese kurz ansprechen, damit du siehst, dass dieser Weg nicht nur dein Einzelunternehmen zerstören kann. Dieses Vorgehen ist riskant und kann nämlich auch dich privat in den Ruin treiben!

Einzelunternehmen löschen und GmbH direkt gründen

Im Prinzip könntest du auch einfach deine Einzelfirma aus dem Handelsregister löschen und sofort als GmbH eintragen lassen. Dieser Schritt kann allerdings heftige Steuerfolgen für dich bedeuten und Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich mit sich ziehen.

Vermögenswert bei Löschung ist privates Einkommen

Du darfst nicht aus den Augen verlieren, dass du noch immer als natürliche Person für dein Einzelunternehmen haftest. Das heisst zugleich, wenn du es auflöst, hat dies Auswirkung auf dein privates Einkommen und das kann zu hoher Einkommenssteuer führen! Auch die Abgaben an die AHV fallen auf dem Betrag an.

GmbH erhält Vermögenswert als Schenkung

Sobald du jetzt Geschäftsführer einer GmbH wirst, werden die Vermögenswerte von deinem Einzelunternehmen als deine private «Schenkung» an die GmbH angesehen. Wenn du bereits hohe Gewinne erzielst und viele Investitionen getätigt hast, können dich die Steuernachzahlungen in ernste Probleme bringen. Aber es kann noch schlimmer kommen.

Mit Ach und Krach in die Privatinsolvenz

Die Steuerverwaltung kann beim Löschen aus dem Handelsregister den Wert deiner Einzelfirma schätzen und berechnen lassen. Bei starkem Wachstum, wie es gerade bei Digitalunternehmen oft anfällt, kann der Schätzwert das sechs- bis zehnfache vom jährlichen Gewinn ausmachen! 

Wenn es so weit kommt, können dich die hohen Steuernachzahlungen unter Umständen in die Privatinsolvenz drängen. Lasse dich lieber genau beraten und nimm dir Zeit für den Schritt der Umgestaltung deiner GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen. 

Expertentipp:
Wenn du wirklich Zeit bei der Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH einsparen möchtest, solltest du vorab mit der Steuerverwaltung per Antragsbrief sämtliche Steuerarten abklären. Dies sollte durch eine Fachperson gemacht werden.

Mit kompetenter Beratung Zeit und Geld sparen

Wenn du den Schritt von der Umwandlung deiner (Digital-)Firma vom Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung angehen möchtest, würden wir dir gerne als deine Berater zur Seite stehen. Unser Expertenteam wird mit dir deine Situation analysieren, damit du den richtigen Weg wählst und es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Mit unserer Unterstützung als Treuhänder wird der gesamte Prozess der Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH deutlich schneller von der Hand gehen. Zugleich wirst du noch Geld bei dieser Entscheidung sparen. Setze dich einfach mit uns für ein kostenloses Erstgespräch in Verbindung. Wir freuen uns auf dich!

Solltest du weiteres Interesse an diesem Thema haben, Henrik Telepski erläutert die Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH noch einmal persönlich und anschaulich in einem YouTube Video. Du findest auf seinem Kanal zusätzliche Informationen zu dieser Thematik und auch weitere Auskünfte rund um das Schweizer Steuerrecht.


FAQ

häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz

Kann man vom Schweizer Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?

Ja, das ist möglich, in vielen Fällen sogar ratsam. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH hat den Vorteil, den Geldfluss und die Steuern jetzt regulieren zu können. Wie bei einer Neugründung müssen 20’000 CHF an Stammkapital hinterlegt werden.

Wann in der Schweiz Einzelunternehmen in GmbH umwandeln?

Einzelunternehmen sollten in der Schweiz fast immer in eine GmbH umgewandelt werden. Je grösser das Wachstum der Firma ist, desto grösser wird dieses durch ein Einzelunternehmen ausgebremst. Digitalunternehmen sind davon besonders stark betroffen.