Der Steuersatz in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Wo man seine Firma gründet und das Domizil (Firmensitz) errichtet, sollte daher lange vor der Gründung gut überlegt sein. Auch, ob das ganze Unternehmen eine Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) werden soll, nimmt eine wichtige Rolle ein.
Da sich die Gewinnsteuersätze in den Schweizer Kantonen extrem stark voneinander unterscheiden, werden wir mit dir einen näheren Blick darauf werfen. Den Fokus legen wir in diesem Beitrag vor allem auf GmbH und AG, da für diese beiden Rechtsformen andere Tarife mit Blick auf die Gewinnsteuer gelten.
Je nachdem, für welche Form du dich entscheidest, kannst du mit einer GmbH oder einer AG bei der richtigen Wahl des Kantons ordentlich Geld sparen! Damit du die richtige Entscheidung triffst, möchten wir von der Telepski Treuhand GmbH dich gerne unterstützen.
Jeder der 26 Schweizer Kantone hat sein eigenes Steuerrecht und bezieht unterschiedliche Gewinnsteuern. Der Steuersatz vom Kanton Bern ist mit 21.04% Gewinnsteuer der aktuell (Stand: Mai 2022) höchste, der Schweizer Kanton Zug 11.85% der zur Zeit niedrigsten.
Der durchschnittliche Steuersatz für die Gewinnsteuer liegt in der Schweiz bei 14.68%, sinkt aber tendenziell in den vergangenen Jahren.
Der Grund für das Sinken der Steuersätze liegt in dem Steuerwettbewerb der einzelnen Kantone untereinander. Mit niedrigeren Steuern möchten sie dir einen Anreiz bieten, bei ihnen deine neue Unternehmung zu begründen.
Beachte aber dabei, dass sich jeder einzelne Steuersatz in allen Kantonen noch einmal von jeder Gemeinde unterscheidet. Der Steuersatz in Bern etwa bildet nur einen Mittelwert vom ganzen Kanton.
Du siehst also, du kannst nicht nur Geld sparen, wenn du den richtigen Kanton wählst, sondern auch die richtige Gemeinde. Ein Steuern-Kantone-Vergleich kann vor der Gründung deines Unternehmens oder vielleicht auch der Verlegung deines Firmensitzes nur von Vorteil für dich sein.
Damit du den richtigen Kanton für deine Firma wählst und du steuerlich am besten aufgestellt bist, stehen dir unsere Experten gerne beratend zur Seite.
In vielen Fällen ist eine Einzelfirma die falsche Option, um Steuern zu sparen in der Schweiz. Einzelunternehmen zahlen die Einkommenssteuer, welche in der Regel deutlich höher ist und es kommen noch Sozialversicherungsabgaben wie die AHV dazu. Ausserdem hat man deutlich weniger Kontrolle über die Einkommens- und Steuersituation.
Was ist eine Gewinnsteuer?
Gewinnsteuer wird auf den Gewinn einer GmbH oder einer AG berechnet, die beide rechtlich als juristische Person gelten.
Als Besitzer eines Einzelunternehmens ist deine Firma mit dir als natürlicher Person gleichzusetzen. Das heisst, der Gewinn aus deiner Firma ist automatisch auch dein Privateinkommen, welches du auch nach diesen Vorgaben versteuern musst.
Auf die deutlich höhere Einkommenssteuer kommen dann noch Sozialbeiträge wie AHV, IV, EO oder FAK (in der Regel zusammengenommen 10% bis 12%). So kann eine GmbH in der Schweiz weniger Steuern bezahlen müssen als ein Einzelunternehmen.
Merke:
Einzelunternehmen müssen über das private Einkommen versteuert werden. Eine GmbH oder eine AG laufen über die Gewinnsteuer.
Um dein Unternehmen als eine (Ein-Personen-) GmbH zu gründen, musst du mindestens 20’000 CHF als Kapital hinterlegen.
Das geht etwa in bar auf der Bank, aber auch über eine Sacheinlage. Eine Mischung aus beidem ist ebenfalls möglich. Damit du eine GmbH anmelden kannst, kann die Sacheinlage etwa ein Auto, eine Immobilie oder sogar eine Rolex sein. Wichtig ist, dass die Sacheinlage eine nachweisliche Relevanz für das Unternehmen hat.
Reine Sacheinlagegründungen sind nicht empfehlenswert, da auch diese im Handelsregister öffentlich einsehbar sind. Pure Gründungen mit Sacheinlagen wirken unseriös und schrecken Banken, Investoren und sogar Kunden eher ab, weil die eingebrachte Sache öffentlich im Handelsregister einsehbar ist, zum Beispiel eine Rolex mit genauer Angabe des Modells. Mit einer Bargeld-Gründung hast du bereits Firmenkapital hinterlegt und wirkst damit deutlich glaubwürdiger.
Wenn du eine AG gründest, werden Banken und Investoren dich lieben. Um eine AG zu gründen, musst du mindestens 100’000 CHF an Höhe des Stammkapitals in deine neue Aktiengesellschaft einbringen.
Dafür brauchst du genau wie bei der GmbH eine notarielle Beurkundung. Doch hier zeigst du, dass du an dein Unternehmen glaubst und bereit bist, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Mit einer solch hohen Kapitalrücklage kommst du leichter an Kredite und lockst mehr Investoren an. Ausserdem können Investoren so anonym bleiben. Im Vergleich dazu ist es bei einer GmbH notwendig, dass jede beteiligte Person namentlich im Handelsregister öffentlich erwähnt wird.
Egal ob für die Gründung einer GmbH oder AG, beide unterliegen den Gewinnsteuersätzen in den Schweizer Kantonen. Den Ertrag musst du nicht als privates Einkommen versteuern, solange du dir keinen Lohn auszahlst oder keine Gewinne ausschüttest. Somit behältst du die Kontrolle darüber, wie die Steuersituation bei dir privat und in deinem Unternehmen aussieht.
Du kannst dir bei deiner GmbH bzw. AG einen Lohn oder eine Dividende auszahlen lassen. Sofern du möchtest, kannst du auch komplett auf ein eigenes Einkommen verzichten, um deinem Unternehmen Kapital für weitere Investitionen zu hinterlassen.
Eine AG hat gegenüber der GmbH den Vorteil, dass sie sich anonym leiten lässt. Das heisst, im Handelsregister kann nicht öffentlich eingesehen werden, mit welchem Kapital du die AG gegründet hast, wer Anteilseigner ist und wohin Anteile verkauft werden.
Du kannst dein Unternehmen jederzeit innerhalb der Schweizer Kantone verlegen, um Steuern zu sparen. Eine Neugründung ist nicht notwendig, solange du die Firma nicht ins Ausland umziehst. Beim Kantonswechsel sind allerdings einige Dinge zu beachten, da Fehler nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können!
Massgebend für die Gewinnsteuer ist der Sitz des Domizils, also der Ort der Verwaltung, von wo aus die Firma geleitet und gesteuert wird. Das macht Briefkastenfirmen unmöglich, bei denen die Geschäftstätigkeit etwa in Bern stattfindet, die Firma aber in Zug angemeldet ist.
In diesem Beispiel würde Bern eine hohe Steuerforderung stellen, wenn die Steuerverwaltung herausfindet, dass das Unternehmen tatsächlich von Bern aus geleitet wird. Zugleich müsste man als Inhaber nachweisen können, dass es ein Versehen war, um mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden.
Um ein sogenanntes Scheindomizil zu vermeiden, solltest du dich bereits vor deiner Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen oder zu verlegen, genauestens beraten lassen.
Bereits wenn du nur wenige Kilometer Luftlinie entfernt in einem anderen Kanton deine Verwaltungsarbeit ins Homeoffice verlegst, kann das schon schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Rechtlich gesehen kommt dies nämlich einer Verlegung des Domizils deiner Firma gleich. Dann hast du die gleichen harten steuer- und strafrechtlichen Auflagen zu erwarten.
Wenn du deine Firma gründen oder verlegen möchtest, sollte dein Blick also nicht nur auf die steuerlichen Vorteile fallen, auch wenn du bei der richtigen Wahl eine ganze Menge Geld einsparen kannst. Einer der Hauptgründe für deine Entscheidung sollte sein, Risiken zu mindern oder gar auszuschliessen.
Die Gewinnsteuersätze und die steuerliche Rechtsprechung der Schweizer Kantone können schnell etwas unübersichtlich werden. Vor allem, wenn du bereits ein Mindestmass an Geschäftstätigkeit woanders hinverlegst. Das stellt insbesondere für digitale Unternehmen ein riesiges Problem dar, deren Domizil nicht unbedingt eindeutig ist.
Damit dir und deiner Unternehmung keiner dieser Fehler zum Verhängnis wird, ist es wichtig, dass du dich vor einer solch weitreichenden Entscheidung richtig beraten lässt. Unsere Experten der Telepski Treuhand GmbH stehen dir zur Seite, damit du mit dem Steuerrecht in keinen Konflikt gerätst und zugleich am meisten Geld einsparen kannst.
Wenn du möchtest, kannst du mit uns ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz
In Bezug auf die Gewinnsteuer ist Zug mit durchschnittlich 11.85% der steuergünstigste Kanton.
Aktuell liegt der Steuersatz in Bern mit 21.04% das Höchstmass an Gewinnsteuer.
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