Steuern sparen durch eine Holding

Steuern sparen durch eine Holding: Das musst du jetzt wissen

Eine immer grösser werdende Zahl an Unternehmen entscheidet sich für die Unternehmensstruktur der Holding, bietet sie doch attraktive steuerliche Vorteile etwa im Vergleich zur GmbH.

Das Modell der Holding basiert dabei auf einem Konstrukt aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften. Insbesondere die Steuern auf Gewinne, die durch ausgeschüttete Dividenden oder einen Beteiligungskauf erzielt werden, fallen dadurch deutlich milder aus.

GmbH und Steuern – der Status quo

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH genannt, ist die beliebteste Form der Kapitalgesellschaft in der Schweiz.

Ihre grosse Popularität liegt im Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter durch eine Haftungsbeschränkung begründet. Weniger günstig fällt die Steuerlast einer GmbH aus.

Zwar ist sie als juristische Person nicht einkommenssteuerpflichtig, jedoch fallen auf die erzielten Gewinne die bundeseinheitliche Gewinnsteuer in Höhe von 8,5% sowie die Gewinnsteuern auf Kanton- und Gemeindeebene an.

Somit beträgt die steuerliche Belastung einer GmbH je nach Kanton des Firmensitzes zwischen 12% und 24% – ein legitimer Grund für viele Gesellschafter, Ausschau nach alternativen Unternehmensstrukturen zu halten.

Holding-Gesellschaft – Aufbau und Funktion der Organisationsstruktur

Eine beliebte Ergänzung zur alleinstehenden GmbH, die sich mit dem richtigen Know-how steuersenkend auswirkt, ist die Gründung einer Holding-Gesellschaft.

Eine Holding ist dabei keine eigenständige Rechtsform, sondern vielmehr eine Organisationsform mehrerer Kapitalgesellschaften mit einheitlicher Leitung. Klassischerweise setzt sich eine Holding-Struktur aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften, meist GmbHs, zusammen.

Die zusätzlich gegründete Firma fungiert dabei als Muttergesellschaft und hält Anteile, häufig sogar 100%, einer ihrer untergeordneten Tochtergesellschaften.

Holdings gibt es je nach Zweck des zusätzlichen Unternehmens in verschiedenen Ausprägungen. Während die operative Holding selbst als aktives Unternehmen auf dem Markt agiert, kümmert sich eine Management-Holding lediglich um die strategische Steuerung, das Personalmanagement und die Kontrolle des Kapitalflusses.

Ein strategisch günstiger Unternehmenssitz der Management-Holding kann dabei zusätzlich die Steuerlast senken. Eine Finanz-Holding dient hingegen weder operativen noch Management-Zwecken, sondern ist lediglich für die Verwaltung des Vermögens zuständig.

Auch die organisatorische und strukturelle Holding sowie die Beteiligungsholding sind Modelle, die gerne von Unternehmen mit dem Ziel des Sparens von Steuern gewählt werden.

Steuern sparen durch eine Holding – das Konzept dahinter

Durch die Gründung einer Holding lässt sich nicht nur die Unternehmensstruktur optimieren, sondern auch die Steuerlast auf verschiedenen Ebenen senken.

Steuern sparen bei Gewinnausschüttung – die Vorteile einer Holding bei Dividenden

Hält die Muttergesellschaft der Holding mindestens 10% der Anteile der Tochtergesellschaft oder verfügt über mehr als 1 Mio. CHF Verkehrswert, ergeben sich bei der Ausschüttung der Dividenden erhebliche Steuervorteile.

In diesem Fall sind die ausgeschütteten Dividenden für die Holding steuerfrei. Hält die Holding weniger als 10% der Anteile, wird die Ausschüttung von Dividenden nicht mehr steuerlich begünstigt. 

Steuern sparen bei Veräusserungsgewinn durch Verkauf der Tochtergesellschaft

Doch nicht nur die Dividenden, sondern auch verkaufte Anteile einer der Holding untergeordneten Gesellschaft sind steuerfrei. In diesem Fall ist es sogar gleichgültig, in welcher Höhe die Holding an der Tochtergesellschaft beteiligt ist.

Von der Holding zu den Gesellschaftern – Steuern sparen bei Gewinnausschüttung

Die Gründung einer Holding ist zwar steuerlich extrem vorteilhaft, aber auch mit einem grossen Organisations- und Verwaltungsaufwand verbunden. Um herauszufinden, ob sich das Steuern sparen durch eine Holding tatsächlich lohnt, ist es ratsam, das klare Ziel der Beteiligung der Holding zu definieren und mögliche Szenarien im Vorhinein zu kalkulieren. 

Die aus Dividenden und Veräusserungen erhaltenen Gewinne befinden sich zunächst auf der Ebene der Holding. Werden sie direkt an die Gesellschafter als natürliche Personen ausgezahlt, kommt es zu erneuten, vergleichsweise hohen steuerlichen Abzügen wie der Kapitalertragsteuer.

Bei privatem Mittelbedarf ergeben sich durch die Holding-Struktur keinerlei Vorteile, da die Ausschüttungen in diesem Fall vorrangig privat versteuert werden müssen.

Die hohe Steuerlast für das letzte Glied der Beteiligungskette wird dabei auch Lawinen- oder Kaskadeneffekt genannt.

Um dies zu verhindern ist es lohnenswert, den Gewinn auf der Ebene der Holding zu behalten und ihn zu reinvestieren, denn nur so macht das Konzept einer Holding langfristig Sinn.

Zur Gewinnausschüttung an die Gesellschafter können spezielle Verfahren angewandt werden, die steuerlich günstig sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, ein Darlehen an einen Gesellschafter zu vergeben. Dieses kann vom Gesellschafter beispielsweise dazu genutzt werden, in eine Immobilie zu investieren, deren Mieteinnahmen zur Rückzahlung des Darlehens genutzt werden.

Auch das Teileinkünfteverfahren ermöglicht jährliche Gewinnausschüttungen der Holding-GmbH an ihre Gesellschafter. In diesem Fall bleiben 40% der ausgeschütteten Dividenden steuerfrei, während 60% mit dem regulären Einkommenssteuersatz des Gesellschafters besteuert werden.

Da das Teileinkünfteverfahren an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist und eine Antragstellung erfordert, ist in diesem Fall die Konsultation eines Steuerberaters empfehlenswert.

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