Steuerfalle für digitale Unternehmen in der Schweiz: Facebook Ads

Plötzliche Steuernachzahlungen in fünfstelliger Höhe, ohne dass du dir eines Fehlers bewusst bist. Doch es ist passiert und die Schweizer Steuerverwaltung möchte sehr viel Geld sehen, bloss, weil du auf Facebook Werbung (Facebook Ads) geschaltet hast. Was ist hier geschehen?

Es handelt sich hier um eine Steuerfalle, auf die nicht wenige Firmen hereinfallen. Im Regelfall liegt hier keine Absicht vor, dennoch kann es richtig teuer werden. Besonders treffend ist diese Steuerfalle für Digitalunternehmen in der Schweiz. Sie sind aufgrund ihrer Geschäftspraxis von dieser seltsamen Steuerfalle besonders betroffen.

Damit du nicht in diese Steuerfalle tappst, wollen wir von der Telepski Treuhand GmbH mit dir einen Blick darauf werfen, was hier genau geschehen ist. Getroffen werden kann jeder, wenn er nicht aufpasst. Für eine Forderung der Steuerverwaltung muss man je nach Rechtsgrundlage nicht einmal mehrwertsteuerpflichtig sein.

  • Facebook Ads können zur teuren Steuerfalle werden
  • Bezugsteuer oder Abrechnungsmethode Saldosteuersatz sind Ursachen der Steuerfalle
  • Facebook Ads sind eine Dienstleistung im Ausland und daher bezugsteuerpflichtig
  • Bezugsteuer kann nur mit Mehrwert- und nicht mit Saldosteuersatz zurückgefordert werden
  • Bereits aufgelaufene Steuerschuld muss nachträglich bezahlt werden
  • Durch gute Beratung für die Zukunft besser aufgestellt sein und Geld sparen

Steuerfalle: So kann es gehen

Zunächst einmal ein Beispiel, wie es laufen kann: Ein Unternehmer schaltet über mehrere Jahre Werbung auf Facebook. Facebook ist kein digitales Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und ist auch nicht im Mehrwertsteuer-Register der Schweiz registriert. Das spielt bei der Steuerfalle eine wichtige Rolle.

Nach einigen Jahren steht bei ihm auf einmal die Steuerverwaltung vor der Tür. Sie möchte auf einen Schlag 27’000 CHF wegen Steuerhinterziehung  sehen. Zusammensetzen tut sich die Summe aus der Steuerschuld und den Verzugszinsen rückwirkend auf mehrere Jahre.

Steuererklärung

Gefahr durch Bezugsteuer und Saldosteuersatz

Schuld daran sind zwei Missetäter: die Bezugsteuer und die Saldosteuersatz-Methode. Der leistende Unternehmer hat sich selbst darüber keine Gedanken gemacht, da er sich keiner Schuld bewusst sah. 

Seine Umsatzsteuer und Vorsteuer hat der Unternehmer doch immer fristgerecht überwiesen. Beim Vorsteuer-Abziehen hat er nach dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) auch korrekt gehandelt. Warum muss die Schaltung von Facebook Ads nach dem Steuerrecht der Schweiz trotz ausländischer Umsatzsteuer jetzt bezahlt werden?

Kosten der Einfuhrumsatzsteuer

Zunächst nehmen wir erst einmal einen Blick auf die Bezugsteuer. Diese lässt sich ganz einfach mit einem (Online-)Kauf aus dem Ausland vergleichen. Du bestellst etwas bei einem Unternehmen und musst ab 65 CHF noch einmal 7.7% Mehrwertsteuer und zusätzlich noch Zollgebühren an das Finanzamt abführen. Bei dieser Art der Mehrwertsteuer handelt es sich um Einfuhrumsatzsteuer.

Bezugsteuer nach Steuerrecht ähnlich

Die Bezugsteuer ist nichts anderes als eine Einfuhrumsatzsteuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland. Hier importierst du aus dem jeweiligen Land keinen Gegenstand in die Schweiz, sondern eine erbrachte Dienstleistung aus dem Ausland. Die Kosten für die Werbung auf Facebook sind nichts anderes als der Kauf der Dienstleistung, dass Facebook Werbung für dich schaltet.

Nicht nur Facebook Ads sind eine Dienstleistung aus dem Ausland

Der Sitz von Facebook liegt nicht in der Schweiz und Facebook ist auch nicht im Mehrwertsteuer-Register der Schweiz eingetragen, weshalb hier für deine Investitionen in Facebook Werbung zur Steuerfalle werden können. Du solltest also immer die Bezugssteuer im Hinterkopf behalten, um in der Schweiz in keine Steuerfalle zu tappen. Genau wie die Einfuhrumsatzsteuer beträgt die Bezugsteuer 7.7%.

Das gilt im Übrigen nicht nur für Facebook Ads, sondern für Dienstleistungen von Unternehmen, deren Domizil (Firmensitz) für den Ort der Dienstleistung nicht in der Schweiz liegen. Digitale Dienstleistungen müssen also versteuert werden, und dazu zählen auch etwa Coaching, Freelancer, Mitarbeiter im Ausland oder sonstige Leistungen.

Expertentipp:
Oft bleibt die Steuerfalle mit der Bezugsteuer unbemerkt, im schlimmsten Fall über mehrere Jahre. Lasse dich lieber zeitnah beraten, da derart hohe Steuernachzahlungen nicht selten zu plötzlichen Insolvenzen geführt haben.

Steuerfalle für Digitalunternehmen wegen Saldosteuersatz

Der Saldosteuersatz kann ebenso eine Steuerfalle für Digitalunternehmen in der Schweiz sein. Mit der Saldosteuersatz-Methode wird die Mehrwertsteuer recht einfach abgerechnet, indem halbjährlich ein gewisser Prozentsatz vom Umsatz abzugeben ist. Die Mehrwertsteuer muss also nicht mit jedem Zahlungsbeleg nachgewiesen werden.

Das mag zwar für die Steuerabrechnung wesentlich einfacher klingen, bringt aber doch sehr viele Nachteile mit sich. Die grösste Einschränkung ist, dass die Bezugsteuer nicht mit der Saldosteuersatz-Methode abziehbar ist.

Saldosteuersatz unkompliziert, aber teurer

Statt also die Mehrwertsteuer und Bezugsteuer zusammen zu bezahlen, muss bei der Saldosteuersatz-Methode die Mehrwertsteuer bezahlt werden und die Bezugsteuer kommt noch einmal obendrauf

Unternehmer, die auf die Saldosteuersatz-Methode zurückgreifen, zahlen oft mehr, als sie müssten. Und wenn es zur Steuerfalle der Bezugsteuer kommt, dann lässt sich diese nicht mit der Saldosteuersatz-Methode abziehen.

Besser Mehrwertsteuer normal abrechnen, anstatt den Saldosteuersatz zu nutzen

Damit man gar nicht erst mit seinem Digitalunternehmen in der Schweiz auf diese Steuerfalle hineinfällt, sollte man prüfen, ob sich die Anmeldung mit der Saldosteuersatz-Methode überhaupt lohnt. Durch die richtige Abrechnungsmethode lässt sich jede Menge Geld sparen, da man die Bezugsteuer mit der Mehrwertsteuer verrechnen kann.

Ist man noch nicht mehrwertsteuerpflichtig, so ist der Gedanke an eine freiwillige Mehrwertsteuer-Anmeldung auch eine Option. Das macht insbesondere Sinn, wenn man viel Umsatz ausserhalb der Schweiz zum Beispiel aus EU Ländern bezieht, um nicht in die Steuerfalle zu tappen. Digitalunternehmen sind davon besonders betroffen, da sie in der Regel mehr Umsatz im Ausland machen und mehr Dienstleistungen aus dem Ausland einkaufen.

Merke:
Eine Bezugsteuerpflicht tritt auch ohne Anmeldung bei der Mehrwertsteuer ein, sobald Leistungen von 10’000 CHF oder mehr aus dem Ausland bezogen werden! Sogar als Privatperson!

Mit Vergangenheit abschliessen, auf Zukunft vorbereiten

Du musst dir bewusst darüber sein, dass du rückwirkend auf eine Steuerschuld aufgrund der Bezugsteuer keinen Einfluss mehr hast. Bist du in diese Art von Steuerfalle in der Schweiz getappt, so wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deine Steuerschuld zu begleichen.

Beratung suchen, damit Facebook Ads nicht zur Steuerfalle werden

Damit dir und deinem Unternehmen Facebook Ads nicht zu einem teuren Steuerproblem werden, solltest du dich am besten schnellstmöglich beraten lassen. Wenn du dir nicht im Klaren bist, wie deine Situation aufgrund der Bezugsteuer aussieht, kann unser Team von Telepski Treuhand dich darüber aufklären.

Steuerfallen umgehen, zukünftig Geld sparen

Du kannst dich kostenlos mit uns für ein 30-minütiges Beratungsgespräch in Verbindung setzen, bei dem wir deine Situation analysieren und dich präzise informieren können. Mithilfe unserer Beratung wirst du nicht erneut in eine Steuerfalle wie diese tappen und zugleich zukünftig steuerlich gut aufgestellt sein. So lässt sich Geld sparen!

Wenn du möchtest, erklärt dir Henrik Telepski diese Steuerfalle noch einmal sehr anschaulich in einem Video auf YouTube. Auch weitere wichtige Informationen zum Schweizer Steuerrecht findest du hier auf seinem Kanal.


FAQ

häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz

Wie buche ich Facebook Werbung in der Schweiz?

Facebook Ads gelten in der Schweiz als Import einer Dienstleistung, da Facebook nicht im Schweizer Mehrwertsteuer-Register eingetragen ist. Werbung auf Facebook muss daher über die Bezugsteuer abgerechnet werden. Wer Facebook Ads nicht versteuert, begibt sich in eine grosse Steuerfalle!.

Kann man Facebook Ads in der Schweiz absetzen?

Facebook Ads können in der Schweiz mit der Mehrwertsteuer verrechnet werden. Mit der Saldosteuersatz-Methode ist dies nicht möglich. Unternehmen, die nicht bei der Mehrwertsteuer angemeldet sind, zahlen oft mehr Steuern, als sie müssten.

Worauf muss ein digitales Unternehmen beim Schweizer Steuerrecht achten?

Nach dem Steuerrecht der Schweiz gilt der Import einer Dienstleistung als Bezugsteuerpflichtiges Entgelt. Ähnlich wie bei der Einfuhrumsatzsteuer müssen auch bei Dienstleistungen aus dem Ausland 7.7% Bezugsteuer bezahlt werden.