Eine Möglichkeit für schnelles Geld ist, sich die Pensionskasse auszahlen zu lassen.

So kannst Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen

Ein eigenes Unternehmen zu gründen ist ein Traum für viele Schweizer Bürger. Doch für eine solche Unternehmung braucht es flüssige Geldmittel. Eine Möglichkeit für schnelles Geld ist, sich die Pensionskasse auszahlen zu lassen.

Eine beliebte Methode, die jedoch auch zu Missbrauch einlädt. Doch wer sich seine Pensionskasse auszahlen lassen möchte, darf Steuern und Gesetz nicht aus den Augen verlieren. Die Folgen eines falschen Einsatzes können gravierend und existenzbedrohend sein.

Henrik Telepski zeigt Dir, was Du beachten musst, wenn Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen möchtest. Er zeigt Dir auch, wie Du das Geld aus der gesetzlichen Rente einsetzen darfst, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Was tun, um Pensionskasse auszahlen zu lassen?

Damit Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen kannst, gibt es drei Möglichkeiten: 

  1. Aufnahme einer Selbständigen Erwerbstätigkeit
  2. Selbstbewohntes Wohneigentum
  3. Wegzug aus der Schweiz

In diesem Artikel werden wir die erste Variante, den Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit genauer anschauen. 

Damit man die Pensionskasse auf diesem Wege beziehen kann, ist es notwendig, eine selbstständige Erwerbstätigkeit anzumelden. Das geht aber nicht über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG), da der Geschäftsführer bei diesen Firmenformen als angestellte Person gilt und nicht als selbständig erwerbend. 

Was Du brauchst, ist also die Gründung einer Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft. Dein Vorhaben wird anschließend durch die Ausgleichskasse geprüft und bei Anerkennung bestätigt. Die Ausgleichskasse hat hierfür einige strenge Kriterien, weil das Pensionskassengeld oft für andere Dinge missbräuchlich verwendet wird. Die Bestätigung der Ausgleichskasse musst Du anschließend bei Deiner Pensionskasse vorlegen, die Dir das Geld innerhalb weniger Wochen auszahlen wird.

In der Regel kommt es hierbei zu keinen Problemen, sofern die Ausgleichskasse Dein Vorhaben als ernstgemeint anerkennt und Du das Pensionskassengeld richtig einsetzt, nämlich für den Aufbau Deiner selbstständigen Erwerbstätigkeit. Problematisch wird es, wenn du die selbständige Erwerbstätigkeit nur anmeldest, damit du das Pensionskassengeld auszahlen lassen kannst. Hier wird die Steuerverwaltung ein genaues Auge drauf legen und es kann zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen, wenn du gewisse Regeln nicht beachtest.

Die grössten Fehler bei der Verwendung des Pensionskassengeldes

Nachdem du dein Pensionskassengeld auszahlen lassen hast, wird die Steuerverwaltung in den darauffolgenden Jahren deine Steuererklärung besonders genau unter die Lupe nehmen. Sie will jetzt ganz genau wissen, wohin das Geld aus der Pensionskasse geflossen ist.

Der Sinn, dass Du Dir die Pensionskasse auszahlen lassen kannst, sieht die Steuerverwaltung darin, dass Du Dir eine eigene Altersvorsorge aufbaust, indem du eine selbständige Erwerbstätigkeit aufbaust. Stellt sie fest, dass Dein Pensionsgeld nicht dorthin geflossen ist, kann es für Dich richtig teuer werden.
Ein häufiger Fehler ist, wenn das Geld zur Gründung einer GmbH genutzt wird, selbst noch Jahre nach der Auszahlung. Dies gilt nicht mehr als selbstständige Erwerbstätigkeit. Und auch Investments in Kryptowährungen oder Ähnliches knn unter Umständen zu Problemen führen. Hingegen darf das Geld auch in gewissen Fällen in Wertschriften und andere Anlageklassen “zwischenparkiert” werden.

Noch schlimmer wird es, wenn das Geld aktiv missbraucht wurde. Das kommt in der Schweiz leider immer häufiger vor. Wer keine Lust mehr hat zu arbeiten, lässt sich das Geld gerne auszahlen, um einen gemütlichen Lebensstil zu pflegen. Im Alter bekomme man ja sowieso Ergänzungsleistungen.

Sobald das der Steuerverwaltung auffällt, sind nicht nur große Teile des Geldes weg. Es droht auch eine Altersarmut. Doch warum ist das so?

Privilegierte Besteuerung und die Folgen einer ungültigen Auszahlung

Wer sich seine Pensionskasse auszahlen lässt, hat natürlich keinen Anspruch mehr auf eine monatliche Rente aus der Pensionskasse. Möglicherweise könnte die ausgezahlte Pensionskasse ja auch ausreichen, sofern man damit bis ins Alter haushaltet. Doch hier greift jetzt die Steuerverwaltung ein.

Die vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse genießt eine privilegierte Besteuerung. Sie wird separat vom herkömmlichen Einkommen besteuert. Das heißt, einerseits wird ein deutlich geringerer Steuersatz verwendet für die Auszahlung. Andererseits beeinflusst die Sonderauszahlung nicht die Steuerprograssion deines restlichen Einkommens wie Beispielsweise Lohn oder Dividenden. Trotz des hohen Einkommens durch die Auszahlung rutschst Du also nicht in höheren Steuerklassen rein.

Die Auszahlung wird in der Regel nur mit rund einem Fünftel des üblichen Steuersatzes bei der Einkommensteuer besteuert. Wie viel Steuern und Sozialabgaben genau entrichtet werden müssen, kommt auf den jeweiligen Kanton an.

Doch Vorsicht: Wenn Du Dir die Pensionskasse auszahlen lassen möchtest und die Steuerverwaltung Deine Selbstständigkeit nicht anerkennt, verfällt dieses Steuerprivileg. Dann wird das Einkommen aus der Pensionskasse mit deinem restlichen Einkommen in der Steuererklärung zusammengerechnet. Dies führt normalerweise dazu, dass Deine Steuern explodieren, da Du plötzlich ein sehr grosses Einkommen in einem Jahr hast.

! Das liegt daran, dass Du in eine höhere Einkommensteuerklasse rutschst. Hast Du Dir zum Beispiel eine Pensionskasse von 200’000 CHF auszahlen lassen, musst Du unter Umständen mit Steuersätzen von 30 bis 40% auf deinem gesamten Einkommen rechnen!

Deine Gesamtsteuerbelastung wird also extrem in die Höhe schiessen. Und wenn es ganz hart auf hart kommt, fordert auch die Pensionskasse Deine Auszahlung zurück. Wie Du siehst, hat ein Missbrauch der Auszahlung der Pensionskasse in der Schweiz schwere Folgen. Im schlimmsten Fall kann er Dich in den finanziellen Ruin treiben.

Gesetzliche Grundlage eher undurchsichtig

Um es richtig zu machen, musst Du der Steuerverwaltung auch Jahre später nachweisen können, dass Dein Vorhaben ernst ist. Wie genau «ernst» zu definieren ist, dafür gibt es aktuell in der Schweiz keine geltende Gesetzesvorlage (Stand: 2023). Steuerverwaltung und Bundesgerichte entscheiden hier bei jedem Fall individuell.

Henrik Telepski’s Tipp:

Eine gute Möglichkeit, die Ernsthaftigkeit Deiner Unternehmung zu belegen, ist ein regelmäßiges Einreichen von Jahresabschlüssen. Die Steuerverwaltung hat so einen Blick über Deine Geschäftszahlen. Auch weite Auftritte wie etwa eine Website können sich positiv auf die Beurteilung der Steuerverwaltung auswirken.

Ein geschäftlicher Misserfolg ist niemandem zu wünschen, kann unter Umständen aber eintreten. Auch hierauf ist die Steuerverwaltung vorbereitet, wenn Du Dir die Pensionskasse hast auszahlen lassen. Wer die Ernsthaftigkeit seines Unternehmens nachweisen kann, kann sich normalerweise von den erwähnten Steuerfolgen schützen.

Doch Vorsicht: Wer das Unternehmen vorsätzlich nach dem ersten Jahresabschluss liquidiert, um sich das Geld daraus zu ziehen oder eine GmbH zu gründen, spielt mit dem Feuer. Sollte die Steuerverwaltung das als Missbrauch einstufen, so werden auch hier enorme Steuernachzahlungen erhoben. 

Mach es richtig, lass Dich beraten!

Leider gibt es viel zu viele Personen in der Schweiz, die glauben, über diese Weise schnell an Geld zu kommen, wenn sie sich die Pensionskasse auszahlen lassen. Solltest Du bereits einen solchen Fehler gemacht haben, mit dem Geld eine GmbH gegründet oder in Kryptowährungen investiert haben, ist dennoch nicht alles verloren. 

Jetzt brauchst Du dringend Hilfe von einem Fachmann, idealerweise von einem Treuhänder. Jeder Fall wird von der Steuerverwaltung individuell bearbeitet. Aus diesem Grund muss sich Dein Treuhänder mit Deiner Situation auskennen und eine passende Lösung finden.

Solltest Du noch weitere Fragen bezüglich dieser Thematik oder einer anderen haben, kannst Du Dich gerne an das Team von Teleski Treuhand wenden.

Gehe auf Nummer sicher

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Wir freuen uns auf dich!


FAQ

Kann man sich das Geld von der Pensionskasse auszahlen lassen?

Ja, man kann sich in der Schweiz die Pensionskasse auszahlen lassen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit, das Investment in ein Eigenheim, oder den Wegzug ins Ausland. Wichtig bei der selbständigen Erwerbstätigkeit ist, dass Du das Geld auch wirklich für die Tätigkeit einsetzt und das auch gegenüber der Steuerverwaltung nachweisen kannst. Andernfalls können hohe Steuernachzahlungen auf Dich zukommen!

Ist eine Pensionskasse in der Auszahlung steuerfrei?

Eine Pensionskasse ist bei der Auszahlung nicht steuerfrei. Dennoch ist sie steuerlich privilegiert. Die Auszahlung wird separat von der Einkommensteuer berechnet und beträgt oft nur ein Fünftel des Steuersatzes, es gibt jedoch kantonale Unterschiede. Aufgrund der separaten Abrechnung unterliegt das restliche Einkommen nicht der Steuerprogression.