Eine Möglichkeit für schnelles Geld ist, sich die Pensionskasse auszahlen zu lassen.

So kannst Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen

Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist ein Traum für viele Schweizer Bürger. Doch für eine solche Unternehmung braucht es flüssige Geldmittel. Eine Möglichkeit für schnelles Kapital ist, sich die Pensionskasse auszahlen zu lassen.

Eine beliebte Methode, die jedoch auch zu Missbrauch einlädt. Doch wer sich seine Pensionskasse auszahlen lassen möchte, darf Steuern und Gesetze nicht aus den Augen verlieren. Die Folgen eines falschen Einsatzes können gravierend und existenzbedrohend sein.

Henrik Telepski zeigt Dir, was Du beachten musst, wenn Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen möchtest. Er zeigt Dir auch, wie Du das Geld aus der gesetzlichen Rente einsetzen darfst, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Was tun, um Pensionskasse auszahlen zu lassen?

Damit Du Dir Deine Pensionskasse auszahlen lassen kannst, gibt es drei Möglichkeiten: 

  1. Aufnahme einer Selbständigen Erwerbstätigkeit
  2. Selbstbewohntes Wohneigentum
  3. Wegzug aus der Schweiz

In diesem Artikel werden wir die erste Variante, den Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit genauer anschauen. 

Damit man die Pensionskasse auf diesem Wege beziehen kann, ist es notwendig, eine selbstständige Erwerbstätigkeit anzumelden. Das geht aber nicht über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG), da der Geschäftsführer bei diesen Firmenformen als angestellte Person gilt und nicht als selbständig erwerbend. 

Was Du brauchst, ist also die Gründung einer Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft. Dein Vorhaben wird anschliessend durch die Ausgleichskasse geprüft und bei Anerkennung bestätigt. Die Ausgleichskasse hat hierfür einige strenge Kriterien, weil das Pensionskassengeld oft für andere Dinge missbräuchlich verwendet wird. 

Die Bestätigung der Ausgleichskasse musst Du anschliessend bei Deiner Pensionskasse vorlegen, die Dir das Geld innerhalb weniger Wochen auszahlen wird.

In der Regel kommt es hierbei zu keinen Problemen, sofern die Ausgleichskasse Dein Vorhaben als ernstgemeint anerkennt und Du das Pensionskassengeld richtig einsetzt, nämlich für den Aufbau Deiner selbstständigen Erwerbstätigkeit. 

Problematisch wird es, wenn du die selbständige Erwerbstätigkeit nur anmeldest, damit du das Pensionskassengeld auszahlen lassen kannst. Wenn du allerdings überhaupt nicht selbständig tätig wirst, oder das Geld anderweitig einsetzt, kann es problematisch werden. Hier wird die Steuerverwaltung ein genaues Auge darauf legen und es kann zu schwerwiegenden steuerlichen Konsequenzen kommen, wenn du gewisse Regeln nicht beachtest.

Die grössten Fehler bei der Verwendung des Pensionskassengeldes

Nachdem du dein Pensionskassengeld auszahlen lassen hast, wird die Steuerverwaltung in den darauffolgenden Jahren deine Steuererklärung besonders genau unter die Lupe nehmen. Sie will jetzt ganz genau wissen, wohin das Geld aus der Pensionskasse geflossen ist.

Der Sinn, dass Du Dir die Pensionskasse auszahlen lassen kannst, sieht die Steuerverwaltung darin, dass Du Dir eine eigene Altersvorsorge aufbaust, indem du eine selbständige Erwerbstätigkeit aufbaust. Stellt sie fest, dass Dein “angespartes Kapital” nicht dorthin geflossen ist, kann es für Dich richtig teuer werden.

Gründung einer GmbH:

Nutzung zur Gründung einer GmbH zählt nicht als selbstständige Erwerbstätigkeit. Hier sind mindestens mehrere Jahresabschlüsse in der Einzelfirma nötig, bevor das Geschäft über eine GmbH weitergeführt werden darf.

Investments in Kryptowährungen:

Solche Investitionen können zu Problemen führen, falls keine gleichzeitige selbständige Tätigkeit ausgeführt wird. Jedoch können gewisse Summen unter gewissen Bedigungen zur «Zwischenparkierung» in Kryptowährungen eingesetzt werden

Missbrauch des Geldes:

Die blosse Auszahlung für einen verbesserten Lebensstil führt zu ernsthaften Konsequenzen.

Verlass auf Ergänzungsleistungen:

Wegen dem Risiko von Altersarmut und Verlust grosser Teile des Geldes, prüft die Steuerverwaltung diese Situationen genau, um zu verhindern, dass dadurch mehr Personen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Privilegierte Besteuerung und die Folgen einer ungültigen Auszahlung

Wer sich sein Pensionskassengeld auszahlen lässt und dies korrekt für seine selbständige Tätigkeit einsetzt, profitiert von niedrigeren Steuern bei der Auszahlung.

Einer der Vorteile ist, dass die Auszahlung zu einer deutlich geringeren Einkommenssteuer führt, meistens nur einen Fünftel, wegen der privilegierten Besteuerung des Pensionskassenguthabens.

Gleichzeitig wird die Auszahlung nicht zusammen mit dem restlichen Einkommen zusammengezählt, sondern separat besteuert. So steigt die Steuerprogression nicht.

Vorsicht, wenn die Selbständigkeit nicht anerkannt wird:

  • Verfall des Steuerprivilegs: Wenn die Selbstständigkeit nicht anerkannt wird, zählt das Geld als reguläres Einkommen und wird mit dem normalen Steuersatz besteuert. 
  • Explosion der Steuersätze: In einem solchen Falle wird auch die Auszahlung der Pensionskasse mit deinem restlichen Einkommen zusammengerechnet. Dies kann zu einer Steuer von bis zu 30% oder sogar 40% führen, je nachdem wie gross das Einkommen ist und in welchem Kanton man seinen Wohnsitz hat. 

Potenzielle Folgen:

  • Hohe Steuerbelastung: Deine Steuern können drastisch steigen.
  • Rückforderung der Auszahlung (in Ausnahmefällen): Bei Missbrauch fordert die Pensionskasse das Geld zurück, was zu finanziellem Ruin führen kann.

Missbrauch hat ernsthafte Konsequenzen; korrekte Nutzung ist entscheidend.

Gesetzliche Grundlage eher undurchsichtig

Damit die Tätigkeit als echte selbständige Erwerbstätigkeit angesehen werden kann, muss man also zeigen, dass man es ernst meint und wirklich probiert. Was das genau bedeutet, ist jedoch nicht genau gesetzlich geregelt und je nach Steuerverwaltung kann dies sehr unterschiedlich beurteilt werden.

Henrik Telepskis Tipp:

Eine gute Möglichkeit, die Ernsthaftigkeit Deiner Unternehmung zu belegen, ist das Pensionskassengeld für das Geschäft einzusetzen. Bevor man seine Tätigkeit ändert und beispielsweise eine GmbH gründen möchte, sollte man mehrere Jahresabschlüsse der Selbständigkeit vorweisen können. Auch weite Auftritte wie etwa eine Website können sich positiv auf die Beurteilung der Steuerverwaltung auswirken.

Ein geschäftlicher Misserfolg ist niemandem zu wünschen, kann unter Umständen aber eintreten. Auch hierauf ist die Steuerverwaltung vorbereitet, wenn Du Dir die Pensionskasse hast auszahlen lassen. Wer die Ernsthaftigkeit seines Unternehmens nachweisen kann, kann sich normalerweise von den erwähnten Steuerfolgen schützen.

Doch Vorsicht: Wer das Unternehmen vorsätzlich nach dem ersten Jahresabschluss liquidiert, um sich das Geld auszahlen zu lassen oder eine GmbH zu gründen, spielt mit dem Feuer. Sollte die Steuerverwaltung das als Missbrauch einstufen, so werden auch hier enorme Steuernachzahlungen erhoben. 

Mehr zu weiteren aktuellen Schweizer Steuerthemen, Unternehmensgründung und Firmenstruktur findest du entweder auf unserem Youtube-Kanal oder unserem firmeneigenen Blog.

Wir freuen uns auf dich!

Hier findest du das zugehörige Video auf unserem Youtube Kanal:


FAQ

Kann man sich das Geld von der Pensionskasse auszahlen lassen?

Ja, man kann sich in der Schweiz die Pensionskasse auszahlen lassen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit, das Investment in ein Eigenheim, oder den Wegzug ins Ausland. Wichtig bei der selbständigen Erwerbstätigkeit ist, dass Du das Geld auch wirklich für die Tätigkeit einsetzt und das auch gegenüber der Steuerverwaltung nachweisen kannst. Andernfalls können hohe Steuernachzahlungen auf Dich zukommen!

Ist eine Pensionskasse in der Auszahlung steuerfrei?

Eine Pensionskasse ist bei der Auszahlung nicht steuerfrei. Dennoch ist sie unter gewissen Voraussetzungen steuerlich privilegiert. Die Auszahlung wird im Regelfall separat von der Einkommensteuer berechnet und beträgt oft nur ein Fünftel des Steuersatzes, es gibt jedoch kantonale Unterschiede. Aufgrund der separaten Abrechnung unterliegt das restliche Einkommen nicht der Steuerprogression.