Mehrwertsteuer: Ein Leitfaden für Coaches in der Schweiz

Heute tauchen wir in das Thema Mehrwertsteuer (MWST) für Coaches und Dienstleister ein. Dieses Thema ist besonders relevant für digitale Unternehmen und Freelancer, die Dienstleistungen wie Coaching, Beratung, Weiterbildung oder ähnliche Angebote in der Schweiz, Deutschland und / oder Europa erbringen. Wir werfen einen Blick auf häufige Fehler und geben dir eine Orientierungshilfe, um steuerliche Stolperfallen zu vermeiden.

Warum die Mehrwertsteuer für Coaches wichtig ist

Wenn du in der Schweiz eine Firma besitzt und Dienstleistungen im Bereich Coaching, Weiterbildung oder Heilbehandlung anbietest, musst du besonders vorsichtig sein. Die korrekte Handhabung der Mehrwertsteuer kann nicht nur hohe Kosten vermeiden, sondern auch rechtliche Probleme verhindern.

Typische Fragen und Fallstricke

Eine der ersten Fragen, die sich viele Coaches stellen, ist, ob ihre Dienstleistung als steuerfreie Weiterbildung oder als steuerpflichtiges Coaching eingestuft wird. Hier sind einige der häufigsten Unsicherheiten:

  • Ist meine Dienstleistung eher eine steuerfreie Weiterbildung oder ein steuerpflichtiges Coaching?
  • Wie verhält es sich mit Heilbehandlungen wie Ernährungsberatung?
  • Was ist zu beachten, wenn ich an Firmen verkaufe?
  • Wie gehe ich mit automatisierten Dienstleistungen und digitalen Kursen um?
  • Welche Mehrwertsteuerregelungen gelten beim Verkauf nach Deutschland oder in die EU?

Diese Fragen sind nur ein Bruchteil der komplexen Materie, die die Mehrwertsteuer umfasst. Lass uns daher einige Schlüsselaspekte detaillierter betrachten.

MWST-Pflicht als Coach in der Schweiz

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Ab einem Jahresumsatz von 100’000 Schweizer Franken bist du verpflichtet, dich bei der Steuerverwaltung anzumelden. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen diese Grenze nicht zutrifft, etwa wenn du von Anfang an hohe Umsätze erzielst. Insbesondere für Coaches gibt es spezielle Regelungen, die auf den Unterschied zwischen Weiterbildung und Coaching eingehen.

Mehrwertsteuer auf Weiterbildungen

Weiterbildungen gelten in der Regel als «ausgenommene Dienstleistung» in der Schweiz, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer darauf erhoben wird. Dies kann für viele Coaches interessant sein, da sie sich fragen könnten, ob ihre Dienstleistung als Weiterbildung eingestuft werden könnte.

Der wesentliche Unterschied zwischen Weiterbildung und Coaching liegt darin, dass die Weiterbildung primär Wissen vermittelt. Beispielsweise könnte eine Sprachschule, die Sprachkurse anbietet, als Weiterbildung gelten und somit von der MWST ausgenommen sein. 

Coaching hingegen zielt oft darauf ab, spezifische Probleme zu lösen, z.B. wie man eine bestimmte Marke etabliert oder konkrete Geschäftsprobleme löst.

Bei der Unterscheidung spielen auch die Inhalte und die Art der Dienstleistung eine Rolle. Wenn in Zoom-Calls oder Gruppen-Chats spezifische Probleme besprochen werden, deutet dies eher auf Coaching hin.

Mehrwertsteuer auf Heilbehandlungen

Eine weitere wichtige Kategorie sind Heilbehandlungen. Hierzu gehören Dienstleistungen wie Ernährungsberatung, die potenziell als ausgenommene Leistung gelten könnten. 

Es ist jedoch entscheidend, zu prüfen, ob die Dienstleistung wirklich in den Heilbereich fällt, was oft sehr strenge Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müsste eine Ernährungsberatung stark ins medizinische oder psychologische Feld gehen und gegebenenfalls ist auch eine Berufsausübungsbewilligung vorhanden sein.

In der Praxis bedeutet dies, dass normale Ernährungsberatungen oder allgemeine Gesundheits-Coachings in den meisten Fällen nicht als Heilbehandlung anerkannt werden und somit der Mehrwertsteuer unterliegen. Auch gibt es sehr unterschiedliche kantonale Regelungen, sodass eine Tätigkeit in einem Kanton als steuerfrei angesehen wird und im Nachbarkanton bereits steuerpflichtig ist.

Verkauf in die EU und nach Deutschland

Beim Verkauf von Dienstleistungen in die EU oder nach Deutschland ist besondere Vorsicht geboten. Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Regelungen, und es kann komplex sein, diese im Detail zu verstehen und korrekt anzuwenden. Hier ist es ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Vor allem wichtig ist die Unterscheidung von vollständig automatisierten Online-Kursen und Dienstleistungen, die man über digitale Medien wie beispielsweise ZOOM, WhatsApp oder Facebook erbringt.

Reverse-Charge-Verfahren und Bezugssteuer

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Reverse-Charge-Verfahren und die Bezugssteuer. Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerpflicht vom Dienstleister auf den Leistungsempfänger verlagert, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen relevant ist. Wenn du beispielsweise eine Beratung aus Deutschland von einer Firma bekommst, unterliegt diese in den meisten Fällen der Bezugsteuer und darauf bist du verpflichtet als Schweizer Firma die Bezugsteuer abzurechnen.

Andererseits beim Anbieten von Dienstleistungen in die EU an Geschäftskunden kann dies ebenso dazu führen, dass der Empfänger der Dienstleistung die Umsatzsteuer bezahlen muss. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmefälle. Es ist also wichtig zu wissen, wann und wie dieses Verfahren anzuwenden ist, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

Anpassungen und Änderungen

Selbst wenn du eine Bestätigung der Steuerverwaltung hast, dass deine Dienstleistung als ausgenommen gilt, musst du sehr vorsichtig sein. Änderungen in deiner Dienstleistung oder deiner Geschäftsstruktur könnten dazu führen, dass diese Ausnahme nicht mehr gilt. In solchen Fällen musst du die Situation erneut prüfen und möglicherweise Anpassungen vornehmen.

Beratung ist der Schlüssel

Die Mehrwertsteuer für Coaches und Dienstleister in der Schweiz ist eine komplexe Materie, die eine individuelle Prüfung und Beratung erfordert. Die Unterscheidung zwischen Weiterbildung, Coaching und Heilbehandlung kann knifflig sein und erfordert oft eine detaillierte Analyse der angebotenen Dienstleistungen.

Bevor du dich entscheidest, ob deine Dienstleistung als ausgenommen gilt, ob du Mehrwertsteuerpflichtig im Ausland bist und welche Mehrwertsteuerregelungen für dich zutreffen, ist es ratsam, sich professionellen Rat einzuholen. Nur so kannst du sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Vorgaben erfüllst und keine bösen Überraschungen erlebst.

Insgesamt gilt: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig prüfen. Die steuerrechtliche Landschaft ist dynamisch und komplex, und nur durch sorgfältige Planung und Beratung kannst du sicherstellen, dass dein Geschäftsmodell auch steuerlich auf sicheren Füssen steht.

Bei Telepski Treuhand sind wir Experten für digitale Unternehmen und helfen dir, steuerliche Fehler zu vermeiden und optimale Steuermodelle zu nutzen.

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FAQ

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Coaching in der Schweiz?

Die Mehrwertsteuer für Coaching-Dienstleistungen in der Schweiz beträgt in der Regel 8.1 % (Stand 2024). Ausnahmen gelten nur in speziellen Fällen, die individuell geprüft werden müssen.

Wie viel Mehrwertsteuer zahlt man als Schweizer Unternehmen in Deutschland und der EU?

Schweizer Unternehmen zahlen beim Verkauf von Dienstleistungen in Deutschland und der EU in vielen Fällen keine Mehrwertsteuer direkt, sondern wenden das Reverse-Charge-Verfahren an. Die Mehrwertsteuerpflicht geht somit auf den Leistungsempfänger über. Jedoch gibt es Ausnahmefälle, bei denen eine MWST-Pflicht entsteht. Diese sind genau zu prüfen.

Wann ist Coaching in der Schweiz steuerfrei bei der MWST?

Coaching ist in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen, wenn es als Weiterbildung oder Heilbehandlung anerkannt wird. Dies muss jedoch durch spezifische Kriterien und individuelle Prüfung bestätigt werden.

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