Steuern auf Aktienhandel in der Schweiz: Privat oder gewerblich?

Treuhänder – das sind die Finanz- und Steuerberater der Schweiz. Henrik Telepski, selbst ein erfolgreicher Treuhänder, ist Experte im Hinblick auf Steuerberatung und Unternehmensaufbau. Er und sein Team haben sich darauf spezialisiert, Unternehmer bei ihren Wachstumsstrategien zu unterstützen. Dabei treten auch oft Fragen auf, wenn es um Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und Immobilien geht. Im folgenden Interview erklärt er einige der Besonderheiten der Kapitalertragsteuer in der Schweiz.

Privat oder gewerblich?

Eines der wichtigsten Themen im schweizerischen Wertpapierhandel ist die Frage, ob man als privater Vermögensverwalter oder als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird. Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen in der Schweiz.

Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn man beispielsweise gelegentlich Aktien kauft und über einen längeren Zeitraum hält. Sie oder er nimmt in der Regel kein Fremdkapital auf und tradet nicht mit Leverage. Auf der anderen Seite steht der gewerbsmässige Wertpapierhändler, der professioneller und aktiver agiert, häufig mit grösseren Summen und komplexeren Strategien.

Auswirkungen der Kapitalertragsteuer der Schweiz

Im Fall der privaten Vermögensverwaltung gibt es in der Schweiz einen gewissen Vorteil: den steuerfreien Kapitalgewinn. Wenn Sie zum Beispiel für 10’000 Franken Aktien kaufen und sie später für 13’000 Franken verkaufen, ist der Gewinn von 3’000 Franken in der Regel steuerfrei, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen berücksichtigt. Das gibt gewisse Anreize, Aktien im privaten Vermögen zu halten.

Der gewerbsmässige Wertpapierhändler hat diesen Vorteil nicht. Beim gewerbsmässigen Handel müssen Gewinne wiederum besteuert werden. Je nachdem, ob man dies über eine Einzelfirma oder eine GmbH macht, kommt hier die Einkommenssteuer ins Spiel oder die Gewinnsteuer. Dazu kommen ausserdem noch allfällige Zahlungen an die Sozialversicherungen. Der gewerbsmässige Wertschriftenhandel hat aber auch wesentliche Vorteile: Zwar müssen Gewinne versteuert werden, aber es können auch Verluste abgezogen, also verrechnet werden. Dazu können auch gewisse Geschäftsausgaben abgezogen werden, wie beispielsweise der Homeoffice-Anteil, ein gemietetes Büro oder ein neuer Laptop.

Ausländische Aktien und komplexe Strategien

Die Frage, ob die Art der Aktie oder die Trading-Strategie einen Einfluss auf die Einstufung auf die Kapitalertragsteuer in der Schweiz hat, ist relevant. Henrik erklärte, dass der Wohnsitz in der Schweiz entscheidend ist: Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind, werden Gewinne aus Aktien und Wertpapieren grundsätzlich in der Schweiz besteuert, unabhängig davon, ob es sich um Schweizer oder ausländische Aktien handelt.

Das Trading mit Optionen und anderen komplexen Strategien kann ein starkes Indiz dafür sein, dass man als gewerbsmässiger Händler eingestuft wird und eine private Vermögensverwaltung ausgeschlossen wird. Aber Henrik betont, dass es auf den Kontext ankommt: Wenn Optionen genutzt werden, um eigene Positionen abzusichern, ist das in der Regel noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Wenn sie jedoch zum Generieren von maximaler Rendite verwendet werden, ist das eher ein Hinweis auf gewerbsmässiges Trading und kann somit in der Schweiz zu Steuern führen.

Fazit

Die steuerliche Einstufung als private Vermögensverwaltung oder gewerbsmässiger Wertschriftenhändler in der Kapitalertragsteuer der Schweiz ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, bei Unklarheiten professionelle Beratung einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Ein Treuhänder wie Henrik kann dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen.

Für die Kapitalertragsteuer in der Schweiz gibt es einige spezifische Kriterien, die bestimmen, ob Sie als privater Anleger oder gewerblicher, professioneller Trader eingestuft werden. Diese Einstufung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer in der Schweiz und kann auch das Tradingverhalten beeinflussen.

Die Schweizer Finanzverwaltung legt fünf Kriterien fest, um zu entscheiden, ob Sie privat oder als gewerblicher Trader tätig sind:

Die Haltedauer von Wertschriften: Eine kurze Haltedauer (weniger als sechs Monate) kann ein Indiz für gewerbliche Käufe und Verkäufe sein.

Das Transaktionsvolumen: Wenn das gesamte Tradingvolumen innerhalb eines Jahres das Fünffache Ihres Anfangsbestands beträgt, könnte dies ein Hinweis auf gewerbliches Trading mit Aktien in der Schweiz sein.

Der Anteil des Einkommens aus dem Trading: Wenn mehr als 50 Prozent Ihres Gesamteinkommens aus dem Handel mit Wertschriften, Zinsen und Dividenden stammen, könnte dies von der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) als gewerblicher Handel angesehen werden.

Die Verwendung von Fremdkapital: Wenn Sie Fremdkapital verwenden, um zu handeln – ob es sich um ein Darlehen von Ihrer Mutter, Ihrer Firma oder einer Bank handelt – könnte dies als gewerbliches Trading eingestuft werden.

Der Handel mit Optionen: Ein intensiver Handel mit Derivaten, insbesondere Optionen, könnte als gewerblicher Handel betrachtet werden. Auch dieser wird dann mit der Kapitalertragsteuer der Schweiz belegt.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Erfüllen eines dieser Kriterien theoretisch ausreicht, um als gewerblicher Trader eingestuft zu werden

Einige Trader und Finanzberater tendieren dazu, eine Einstufung als privater Trader zu bevorzugen, da dies den steuerfreien Kapitalgewinn ermöglicht.

Henrik Telepski ist anderer Meinung: Vor allem, wenn man Wachstumseffekte beim Unternehmen und im Vermögen nutzen möchte, kann sich das gewerbliche Trading mit seinen Vorteilen besonders lohnen. Sie können Verluste mit der Kapitalertragsteuer der Schweiz verrechnen, Geschäftsausgaben abziehen und profitieren von grösserer steuerlicher Flexibilität. Besonders hervorzuheben ist hier der Zinseszinseffekt, der bei gewerblichem Trading jedes Jahr genutzt werden kann und so ein exponentielles Wachstum Ihres Vermögens ermöglichen kann.

Wenn man versucht, möglichst lange in der privaten Vermögensverwaltung zu bleiben, kann das in einigen Fällen auch einschränkend wirken, insbesondere wenn Sie bestimmte Tradingstrategien verwenden möchten, die als gewerbliches Trading gelten könnten. Zum Beispiel sind Sie möglicherweise nicht in der Lage, Leverage zu nutzen oder bestimmte Optionen zu handeln. Ausserdem könnten Sie gezwungen sein, Aktien für einen längeren Zeitraum zu halten, selbst wenn dies aus finanzieller Sicht nicht ideal ist.

Letztendlich hängt die Wahl zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Trading von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen ab. Wenn Sie beabsichtigen, intensiv zu handeln und beträchtliche Gewinne zu erzielen, könnte es sinnvoll sein, sich proaktiv für das gewerbliche Trading zu entscheiden und entsprechende Unternehmensstrukturen zu gründen. Auf diese Weise können Sie eine klare Steuerstrategie festlegen, unnötigen Aufwand vermeiden und ohne angezogene Handbremse voll ins Trading einsteigen. Sie haben auch mehr Flexibilität in Ihrem Tradingverhalten und können möglicherweise schneller Vermögen aufbauen.

Wie immer ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die für Sie günstigste Entscheidung mit Blick auf die Kapitalertragsteuer in der Schweiz treffen.

Das Thema Unternehmensgründung und Vermögensverwaltung ist ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema unter Gründern und Unternehmern. In einem jüngsten Interview erläuterte Henrik, ein Schweizer Fachmann für Treuhand und Unternehmensberatung, die Möglichkeiten und Unterschiede zwischen der Kapitalertragsteuer in der Schweiz und Deutschland.

Unternehmensstruktur in der Schweiz

In der Schweiz haben Unternehmer mehrere Optionen, um ihre Geschäfte zu strukturieren, wobei die häufigste Option die Gründung einer GmbH ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Holdingstruktur aufzubauen. Einige Unternehmer erwägen auch, eine Stiftung dafür zu gründen. Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab, einschliesslich der Art des Geschäfts, des Umsatzes und der Wachstumsziele.

Einer der häufigsten Fehler, den Unternehmer in der Schweiz machen, besteht darin, ihr Geschäft als Einzelfirma zu führen. Dies kann zu hohen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen, die den Gewinn und somit das verfügbare Trading-Kapital erheblich schmälern können. Eine GmbH hingegen bietet mehr Kontrolle und potenzielle Steuereinsparungen.

Ein Beispiel, das Henrik gab, verdeutlicht diesen Unterschied: Wenn ein Unternehmen einen Gewinn von 100’000 Schweizer Franken erzielt, könnte es bei Betrieb als Einzelfirma je nach Kanton und Einkommenshöhe bis zur Hälfte dieses Gewinns an Steuern und Sozialabgaben verlieren. Eine GmbH hingegen, insbesondere eine, die im Kanton Zug ansässig ist, könnte durchschnittlich nur 11.85 Prozent an kantonalen Steuern zahlen, wodurch fast 90 Prozent des Gewinns zur Wiederanlage zur Verfügung stünden.

Holdingstruktur und Stiftung

Eine Holdingstruktur, in der eine operative Gesellschaft unter einer Muttergesellschaft (Holding) platziert ist, bietet zusätzlichen Schutz und weitere steuerliche Vorteile. Gewinne können unter gewissen Voraussetzungen praktisch steuerfrei in die Holding ausgeschüttet werden, die dann Investments tätigen oder zusätzliche Firmen gründen kann.

Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist eine andere Möglichkeit, obwohl sie steuerlich nicht so vorteilhaft ist. Während Gelder, die in die Stiftung ausgeschüttet werden, nicht steuerfrei sind, kann die Gründung einer Stiftung einen zusätzlichen Schutz des Vermögens bieten.

Die richtige Wahl

Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur erfordert nicht nur mit Blick auf die Kapitalertragsteuer der Schweiz eine sorgfältige Überlegung und Beratung. Der Schlüssel liegt darin, eine Struktur zu wählen, die den spezifischen Zielen und Anforderungen eines Unternehmens am besten entspricht.

Schweizer Unternehmer und Investoren, die Unterstützung bei der Gründung oder Umstrukturierung ihrer Geschäfte benötigen, können sich an Spezialisten wie Henrik und sein Team bei Telepski Treuhand wenden. Sie bieten eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Analyse der individuellen Situation, um die besten nächsten Schritte zu ermitteln.

Letzte Frage: Die Schweizer Uhr und die Steuern

Zum Abschluss des Interviews zur Kapitalertragsteuer der Schweiz wurde Henrik die Frage gestellt, ob man in der Schweiz eine teure Uhr von der Steuer absetzen kann. Seine Antwort war eindeutig: In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, da die Uhr wahrscheinlich auch privat genutzt wird. Er empfiehlt, vor dem Kauf einer solchen Uhr die steuerlichen Implikationen mit einem Steuerberater zu klären und gegebenenfalls eine verbindliche Voranfrage bei der Steuerverwaltung zu stellen. In jedem Fall, so Henrik, ist es besser, vorsichtig zu sein, um den Eindruck von Steuertricksereien zu vermeiden.

Das Interview mit Henrik verdeutlicht die Komplexität und die vielfältigen Möglichkeiten, die sich Unternehmern und Investoren bezüglich der Kapitalertragsteuer in der Schweiz bieten. Es unterstreicht auch die Bedeutung von Fachwissen und Beratung bei der Wahl der richtigen Struktur und Strategie für den langfristigen Erfolg und das Wachstum eines Unternehmens.