In der unternehmerischen Praxis begegnen wir oft Fragen, die auf den ersten Blick absurd erscheinen, aber dennoch wichtige steuerliche und rechtliche Aspekte aufzeigen. Ein solcher Fall ist die Frage, ob man als Unternehmer ein Darlehen von der eigenen GmbH aufnehmen kann und dieses dann später «abschreiben» kann, um privat Steuern zu sparen und gleichzeitig den Gewinn der GmbH zu optimieren.
Offensichtlicherweise wäre ein solches Vorgehen sowohl rechtlich als auch steuerlich höchst problematisch, da hier bewusst die Buchhaltung manipuliert wird, um auf mehreren Ebenen Steuern zu umgehen. Doch ist ein Gesellschafterdarlehen allgemein überhaupt legal und ab wann fangen mögliche Probleme an? In welchen Fällen ist ein Darlehen von der Firma sogar sinnvoll? Dieser Blogbeitrag widmet sich genau dieser Thematik und beleuchtet die grundlegenden Mechanismen, Spielräume und Risiken, die mit einem solchen Gesellschafterdarlehen verbunden sind.
Grundlagen des Darlehens von der GmbH:
Als Unternehmer und Privatperson, die an einer GmbH (oder Aktiengesellschaft) beteiligt ist, kannst du dir prinzipiell Geld aus der Firma auszahlen lassen. Es entsteht jedoch eine Schuld gegenüber der GmbH, sobald eine Auszahlung nicht klar als Lohn oder als Dividende deklariert wird. Dadurch entsteht ein Gesellschafterdarlehen, wenn es kurzfristig nicht wieder zurückgezahlt wird.
Besonders Personen, die vorher eine Einzelfirma hatten, gehen oft in diese Problematik hinein, da es bei einer Kapitalgesellschaft wie beispielsweise der GmbH strengere Regeln gibt, was die Auszahlung von Geld angeht.
Hier ein Beispiel: Du zahlst dir 10’000 CHF aus deiner Firma aus, ohne das entsprechend als Lohn oder Dividende zu deklarieren. Dies führt dann zu einer Schuld gegenüber der Firma in Höhe von 10’000 CHF. Falls du jedoch beispielsweise einen Lohn abrechnest, der netto 10’000 CHF entspricht, dann kannst du dieses Geld problemlos herausnehmen, ohne dass dies zu einer Schuld führt. Natürlich kann es auch Fälle geben, wo du beispielsweise 8’000 CHF Nettolohn zu Gute hast, aber 10’000 herausnimmst, dann entsteht im Umfang von 2’000 CHF wiederum eine Schuld. Das kann natürlich auch in die andere Richtung gehen, wenn du dir weniger auszahlst, als dir zusteht.
Aber aufgepasst! Schulden gegenüber der Firma entstehen auch auf anderen Wegen. Bereits wenn du dir private Ausgaben von der Firma bezahlen lässt, die nicht geschäftsmässig begründet sind, kann dies zu einer Schuld gegenüber der Firma führen! Vom Netflix-Abo über die Wellness-Massage bis hin zur Kita-Betreuung der Kinder – all das sind Kosten, die steuerlich gesehen in der Regel nicht in deinem Unternehmen abgezogen werden dürfen.
Da bei einem Gesellschafterdarlehen viel falsch laufen kann, musst du hier sehr vorsichtig sein. Es kann für dich schwere Konsequenzen haben, wenn die Steuerverwaltung das Darlehen nicht anerkennt und als eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht. Dennoch ist es nicht verboten, sich ein Darlehen von seiner GmbH zu nehmen. Ich zeige dir, wann es erlaubt ist und worauf du achten musst, wenn du dir ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen möchtest.
Gesellschafterdarlehen aus handelsrechtlicher Perspektive
Das Gesellschafterdarlehen von der GmbH wird auch als sogenanntes «Aktivdarlehen» bezeichnet. Umgekehrt, also wenn die Firma dir Geld schuldet, nennt man das «Passivdarlehen». Aus handelsrechtlicher Sicht ist die Rückzahlung von Stamm- oder Aktienkapital an Gesellschafter in der Schweiz durch das Obligationenrecht reguliert. Insbesondere ist das Zurückzahlen von Einlagen an Gesellschafter problematisch, da es bei einem Konkurs der Firma zu Haftungsfragen führen kann, aber auch problematisch sein kann, wenn andere Personen oder Firmen an deinem Unternehmen beteiligt sind.
Besonders wichtig für das Gesellschafterdarlehen ist Artikel 680 des Obligationenrechts (OR Art. 680). In diesem Artikel geht es um die Einlagenrückgewähr. Sobald du Geld in die GmbH einbringst, sei es durch das Stammkapital der Gründung oder eine spätere Kapitalerhöhung, so gehört es der Firma. Nimmst du dir dennoch Geld davon zurück, so begehst du als Privatperson eine Schuld gegenüber der GmbH. Ein derartiges Aktivdarlehen kann aus handelsrechtlicher Sicht sehr heikel sein, insbesondere wenn deine Firma grösser ist und auch andere Beteiligte existieren, oder wenn Gläubiger zu Schaden kommen.
Nehmen wir im Extremfall an, die Firma geht Konkurs. Wenn du eine Schuld gegenüber der Firma hast, hat die Firma wiederum offene Forderungen an dich. Falls nun Personen, die von der Firma Geld bekommen wie beispielsweise Mitarbeiter oder Lieferanten, zu Schaden kommen, dann kann sich die Frage der Gesellschafterhaftung stellen. . Für diese kannst du nun also als Privatperson haftbar gemacht werden.
Handelsrechtliche Konsequenzen haben also nicht zwangsläufig steuerrechtliche Auswirkungen. Doch sie regeln, wer an dich Forderungen hat, sobald du dir ein Darlehen aus deiner Firma nimmst. Dennoch kann ein solches Gesellschafterdarlehen auch steuerrechtliche Folgen haben. Die sehen wir uns jetzt an.
Steuerliche Betrachtung
Steuerlich betrachtet werden Lohn und Dividenden der privaten Einkommenssteuer zugeordnet. Ein Darlehen hingegen führt nicht unmittelbar zu einer Steuerbelastung, solange es als echtes Darlehen betrachtet wird. Probleme entstehen jedoch, wenn ein Darlehen als unecht oder «simuliert» angesehen wird, da dies weitreichende steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das passiert vor allem dann, wenn man beispielsweise ein Darlehen aus der Firma herausnimmt, damit man eben diese Einkommenssteuer auf Lohn / Dividende umgehen möchte. Dies wird umso problematischer, wenn es auch keine Absicht gibt, das Darlehen jemals zurückzubezahlen, oder wenn man nicht fähig ist, das Darlehen zurückzubezahlen, beispielsweise wenn die private finanzielle Situation schlecht aussieht.
Damit das Darlehen als echt angesehen wird, sollten die Verträge klare, marktübliche Konditionen, Fristen und Zinsen beinhalten, wie es bei einer Vereinbarung mit Dritten üblich wäre. Die Bonität des Darlehensnehmers und die Rückzahlungsabsicht sind ebenfalls kritische Faktoren. Es ist also auch wichtig, dass die Rückzahlungsabsicht ersichtlich ist, indem das Darlehen nach und nach zurückgezahlt wird. Hier muss man sich in der Regel an die Zahlungsvereinbarung im Vertrag halten. Hierfür gibt es jedoch auch keine Garantie, dass die Steuerverwaltung den Darlehensvertrag akzeptiert, denn wie gesagt spielen auch andere Faktoren wie beispielsweise die private finanzielle Situation, aber auch der Geschäftsgang eine Rolle.
Nur, wenn du all diese Vorgaben berücksichtigst, wird dein Gesellschafterdarlehen von der Steuerverwaltung anerkannt. Dann ist es kein Problem mehr, sich Geld aus der GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft als Darlehen auszuzahlen, jedoch sollte man hier vorsichtig vorgehen und sich gut beraten lassen.
Vollständigkeitshalber möchten wir hier an dieser Stelle erwähnen, dass wie im Anfangsbeispiel erwähnt, eine Abschreibung eines Aktivdarlehens nicht zulässig ist. Dies würde ja sofort aufzeigen, dass keine Rückzahlungsfähigkeit seitens des Darlehensnehmers (Bspw. Inhabers) besteht und damit steuerbares Einkommen darstellt.
Schlussfolgerung: Risiken kennen
Ein Darlehen von der eigenen GmbH kann erhebliche Risiken mit sich bringen, aber kann unter gewissen Bedingungen auch – vor allem kurzfristig – genutzt werden, um Steuerspielräume zu nutzen. Es ist wichtig, dass du dir dieser Risiken bewusst bist, insbesondere in Bezug auf handelsrechtliche Verstösse und steuerliche Konsequenzen. Eine sorgfältige Gestaltung des Darlehensvertrags und die Berücksichtigung deiner individuellen finanziellen Situation sind entscheidend, um die Vorteile zu nutzen, ohne sich rechtlichen Schwierigkeiten auszusetzen. Als Unternehmer solltest du diese Aspekte stets im Auge behalten, um Flexibilität zu bewahren und unerwünschte Haftungsrisiken zu vermeiden.
Siehe auch: