Die Entscheidung für einen Geschäftspartner treffen Unternehmer in der Schweiz in der Regel besonders schnell.

Warum ein Geschäftspartner in der Schweiz nicht nur positive Auswirkungen haben kann

Die Entscheidung für einen Geschäftspartner treffen Unternehmer in der Schweiz in der Regel besonders schnell. Erst im Nachhinein kommen dann unerwartete Probleme auf, die man besser hätte regeln sollen. Einige Jahre läuft vielleicht auch alles gut, doch irgendwann ändern sich möglicherweise die Ziele der Beteiligten. Das kann zu gewissen «Horrorszenarien» führen und kann auch im schlimmsten Falle deine Haupt-Einkommensquelle vernichten.

Warum das so ist und was du beachten musst, werde ich dir jetzt erklären.

Der Grund, wieso wir Geschäftspartner suchen

Warum du dich mit einem Geschäftspartner in der Schweiz zusammenschliesst, kann mehrere Gründe haben. Oft beginnt es schon bei der Unternehmensgründung. Du möchtest das Risiko nicht komplett alleine tragen oder benötigst weiteres Kapital. In vielen Fällen kann es auch Vorteile haben, wenn jeder unterschiedliche Fähigkeiten in das Unternehmen hineinbringt, wie beispielsweise Marketing, Verkauf oder Produktentwicklung.

Hier kann ein Geschäftspartner in der Schweiz zunächst Sinn machen. Dennoch darfst du aber eins nicht aus den Augen verlieren: Deinem Geschäftspartner gehören dann auch immer Anteile an deinem eigenen Unternehmen.

Es muss kein Fehler sein, Unternehmensanteile abzugeben. Selbst dann, wenn deine Firma dir zu 100% zunächst noch selbst gehört. Du kannst auch langjährige und zuverlässige Mitarbeiter für ihren Einsatz belohnen, indem du ihnen Anteile an deinem Unternehmen abgibst.

Doch so oder so, Anteile, die du nicht besitzt oder weitergibst, können immer ein Risiko für dein Unternehmen darstellen. Im schlimmsten Fall kann dich das nicht nur in eine finanzielle Bedrängnis führen. Anhand von zwei Beispielen möchte ich dir zeigen, was bei einer Abgabe von Firmenanteilen an einen Geschäftspartner in der Schweiz passieren kann.

Fall 1: Mitgefangen und hintergangen

Nehmen wir an, du möchtest deinen Mitarbeiter für seine langjährige Zusammenarbeit und seinen Einsatz mit Firmenanteilen belohnen. Seien es auch nur 10%, jetzt ist er dein Geschäftspartner in der Schweiz. 

Doch was passiert, wenn die Situation schwierig wird, die Umsätze einbrechen oder ihr euch einfach nicht einig bei den wichtigsten Themen werdet? Was in solchen Situationen passieren kann ist, dass dein Geschäftspartner mit der Idee spielt, zur Konkurrenz zu wechseln. Anreize dafür können ein hoher Lohn sein, eine bessere Behandlung und ein stabileres Umfeld. Aus dem Nichts ist die Zusammenarbeit beendet. Doch er ist mit seinen Anteilen noch immer dein Geschäftspartner in der Schweiz.

Nach dem Schweizer Handelsrecht bist du dazu verpflichtet, mindestens ein Mal im Jahr eine Generalversammlung abzuhalten. Dein Ex-Geschäftspartner darf als Anteilseigner daran teilnehmen. Da er nun aber für die Konkurrenz arbeitet, kennt auch dieser Wettbewerber deine komplette Unternehmensstrategie!

Fall 2: Treuer Geschäftspartner in der Schweiz, leider beerbt

Natürlich muss nicht jeder Geschäftspartner in der Schweiz deinem Unternehmen untreu entgegentreten. Doch jederzeit kann etwas Unvorhergesehenes mit deinem Geschäftspartner passieren – sei es eine Krankheit oder ein Unfall. Man wünscht es niemanden, doch ein derartiges Ereignis kann jederzeit eintreten.

Sollte etwas so schreckliches passieren und sogar dein Geschäftspartner in der Schweiz verstirbt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es keine anderen Regelungen, taucht seine Witwe oder sogar seine Mutter bei dir auf der Generalversammlung auf. 
Erben deines Geschäftspartners haben – sofern nicht vertraglich geregelt – ein Recht auf die Auszahlung ihrer Anteile. War der Betroffene ein Geschäftspartner, mit dem du dir das Unternehmen 50:50 seit der Gründung geteilt hast, wird es jetzt richtig teuer. Das grösste Horrorszenario ist dann nicht nur eine Firmeninsolvenz, sondern kann dich auch privat hart treffen.

Sei clever, bereite dich vor

So schlimm sich diese Szenarien anhören, natürlich ergibt es in vielen Fällen Sinn, Geschäftspartner an seiner Seite zu haben, um noch schneller, besser oder angenehmer ein Unternehmen aufzubauen. Damit aber kein Horrorszenario dich in den Ruin treibt, solltest du dich ab der ersten Abgabe von Firmenanteilen auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Du kannst beispielsweise bereits in den Statuten deiner GmbH oder AG die Regelung für ein Konkurrenzverbot festlegen. Würde wie im ersten Fall dein Geschäftspartner zur Konkurrenz wechseln, so hat das entsprechende Konsequenzen für deinen Geschäftspartner.

Neben den firmeneigenen Statuten ist auch der Aktionärsbindungsvertrag eine geeignete Möglichkeit, um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein. Der grosse Vorteil liegt darin, dass jeder Anteilseigner einen individuell zugeschnittenen Vertrag erhalten kann.

Mit dem Aktionärsbindungsvertrag kannst du beispielsweise die Angelegenheit mit den Erben aus dem zweiten Beispiel oben deutlich besser regeln. Du kannst zum Beispiel einen festen Wert für den Rückkauf der Firmenanteile festlegen. Möglicherweise ist dein Unternehmen in der Zwischenzeit massiv gewachsen. Verglichen mit dem realen Anteilswert werden die Erben deutlich weniger bekommen und du kannst dich besser vor schwerwiegenden Szenarien schützen.

Solltest du dir in Bezug auf deine Geschäftspartner unsicher sein, kannst du dir bei Telepski Treuhand eine Zweitmeinung einholen. Wir beraten dich gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.

Mehr zu weiteren aktuellen Schweizer Steuerthemen, Unternehmensgründung und Firmenstruktur findest du entweder auf unserem Youtube-Kanal oder unserem firmeneigenen Blog.

Wir freuen uns auf dich!


FAQ

Was regeln Statuten?

In der Schweiz regeln die Statuten die Rechtsgrundlagen von Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen. Sie enthalten wichtige Angaben wie den Zweck des Unternehmens, den Standort, die Höhe des Kapitals sowie die Befugnisse und Kompetenzen der verschiedenen Organe wie Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung.

Was regelt der Aktionärsbindungsvertrag?

In einem Aktionärsbindungsvertrag verpflichten sich die Aktionäre eines Unternehmens, bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf ihre Aktien zu erfüllen. Der Vertrag schafft einen klaren Rahmen für Entscheidungen und Handlungen innerhalb des Unternehmens.